Gesetzliche Pflegeversicherung: Ab 2005 höhere Beiträge für Kinderlose?

Mehr Gerechtigkeit für Eltern hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jetzt veröffentlichtem Grundsatzurteil zur Pflegeversicherung eingefordert. Bis zum Jahr 2005 bekommt der Gesetzgeber Zeit, die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung neu zu regeln.Mehr Gerechtigkeit für Eltern hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jetzt veröffentlichtem Grundsatzurteil zur Pflegeversicherung eingefordert. Bis zum Jahr 2005 bekommt der Gesetzgeber Zeit, die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung neu zu regeln.

Zukünftig, so die Richter, müsse es für Eltern während der Erziehungszeit eine nach Kinderzahl gestaffelte Beitragssenkung geben. Kinderlose werden voraussichtlich höhere Beiträge zahlen müssen, um die Einnahmeausfälle abzufangen. Das hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits angekündigt: "Wenn der eine weniger zahlt, muss der andere mehr zahlen."

Während die Unionsparteien das Urteil begrüßten, stieß es beim Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) und der Bundesanstalt für Arbeit auf nicht allzu viel Gegenliebe. Das Steuerrecht sei besser geeignet, einen gerechteren Familienlastenausgleich herbeizuführen, sagte VDR-Geschäftsführer Franz Ruland.

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