Einbußen für jüngere Paare

Eine deutliche Verschlechterung in der Hinterbliebenenversorgung bringt die zum 1. Januar in Kraft getretene Rentenreform. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin. Betroffen sind Paare, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner am 1. Januar jünger als 40 Jahre waren. Für die übrigen Ehen gelten die alten Regelungen.Eine deutliche Verschlechterung in der Hinterbliebenenversorgung bringt die zum 1. Januar in Kraft getretene Rentenreform. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin. Betroffen sind Paare, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner am 1. Januar jünger als 40 Jahre waren. Für die übrigen Ehen gelten die alten Regelungen.
Gekürzt wird beispielsweise bei der Witwen-/Witwerrente, nämlich von bisher 60 auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Zweitens wird jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zinsertrag aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Weiterhin unberücksichtigt bleiben dabei aber die Todesfallsumme der Kapitallebensversicherung, die reine Risikolebensversicherung für den Todesfall sowie die sogenannten Riester-Produkte nach dem Altersvermögensgesetz.
Die betroffenen Paare können allerdings seit dem 1. Januar endgültig auf eine Hinterbliebenenrente verzichten und statt dessen das Rentensplitting beantragen. Das Wahlrecht besteht, wenn beide Partner Altersrentner sind und jeweils mindestens 25 Jahre rentenrechtlich anzurechnende Zeiten zurückgelegt haben. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche der Eheleute an die gesetzliche Rentenversicherung zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt. Die Splittingrente wird auch weitergezahlt, wenn ein Partner nach Tod des Ehegatten wieder heiratet. Zudem werden eigene Einkommen nicht auf die Splitting-Rente angerechnet.
Doch wie man sich auch entscheidet: An einer privaten Zusatzversorgung führt zumeist kein Weg vorbei, will der überlebende Ehegatte seinen Lebensstandard halten. Hannes Tutschku, Pressesprecher von SIGNAL IDUNA in Dortmund: "Selbst wenn es im ungünstigen Fall zu einer Anrechnung von Einkommen aus Vorsorgeprodukten auf die Hinterbliebenenversorgung kommen könnte, wäre es unklug, auf die Privatvorsorge zu verzichten. Dazu sind nicht nur die neu hinzukommenden, sondern auch die schon vorher bestehenden Versorgungslücken einfach zu groß."


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