Vorsicht Nachmieterfalle

Gruende fuer einen vorzeitigen Ausstieg aus einem laufenden Mietvertrag gibt es fuer Mieter genuegend: Eine guenstigere und komfortablere Wohnung, ein neuer Arbeitsplatz oder auch der Wunsch, mit jemand zusammenzuleben. Viele Mieter schließen dann schon mal den Vertrag fuer ein neues Etablissement ab - womoeglich schon ab kommenden Monat gueltig - in der Annahme, fuer die alte Wohnung findet sich rasch genug ein Nachmieter und die Sache ist erledigt. "Ein oft teurer Trugschluss," warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und raet dringend, sich vorher den alten Mietvertrag genau anzusehenGruende fuer einen vorzeitigen Ausstieg aus einem laufenden Mietvertrag gibt es fuer Mieter genuegend: Eine guenstigere und komfortablere Wohnung, ein neuer Arbeitsplatz oder auch der Wunsch, mit jemand zusammenzuleben. Viele Mieter schließen dann schon mal den Vertrag fuer ein neues Etablissement ab - womoeglich schon ab kommenden Monat gueltig - in der Annahme, fuer die alte Wohnung findet sich rasch genug ein Nachmieter und die Sache ist erledigt. "Ein oft teurer Trugschluss," warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und raet dringend, sich vorher den alten Mietvertrag genau anzusehen. Nur wenn dieser auch wirklich eine Nachmieterklausel enthaelt, ist so ein Ausstieg problemlos moeglich. Doch in der Regel finden sich solche Klauseln nicht im Vertrag.

Susanne Dehm weist auch gleich auf moegliche Konsequenzen fuer den Mieter hin: "Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird - er ist grundsaetzlich nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren." Das heißt auch, dass die Miete bis zum regulaeren Ende des Mietverhaeltnisses bezahlt werden muss. Ein Vermieter muss einen solventen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn ein Haertefall vorliegt. Das trifft zu, wenn das Interesse des Mieters an der Vertragsaufloesung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich uebersteigt (Landgericht Bremen, Az. 2 S 105/00). Zu den bisher von den Gerichten anerkannten wichtigen Gruenden gehoeren zum Beispiel eine schwere Krankheit des Mieters, ein beruflich bedingter Ortswechsel, die Aufnahme des Mieters in ein Altersheim und die wesentliche Verkleinerung oder Vergroeßerung der Familie. Nicht dazu gehoeren dagegen Gruendewie etwa der Umzug in eine billigere Wohnung oder in eine Eigentumswohnung.

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