Anwaltshotline
Newsletter
Ihr Name:

Ihre E-Mailadresse:
Abonnieren Sie unseren
Baumagazin.de - Newsletter
Heimwerkertipp
Gute Stimmung auf Balkonien!
Gute Stimmung auf Balkonien!
Expertenrat zur Sanierung von Außenbelägen und Betonelementen: Ausblühungen, Risse oder auch komplett gelöste Bodenfliesen können das Freizeitvergnügen auf Balkon oder Terrasse erheblich schmälern und gefährlich machen. Sogar bei Treppen oder Fassaden aus bekanntlich „unkaputtbarem“ Beton treten häufig hässliche Schäden auf
Shop
baumagazin.de
URL: http://www.baumagazin.de/recht-und-steuer/recht-und-gesetz/4288/dachschaden-gedeckt.html

Dachschaden gedeckt

Gebäudeversicherung muss auch für Sturmfolgen an älteren Häusern aufkommen

Hausbesitzer genießen bei einem Sturmschaden auch dann Versicherungsschutz, wenn Teile des Gebäudes bereits sanierungsbedürftig waren. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist dazu auf ein gerade veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 1018/08).

In dem Fall hatte sich eine Eigentümerin mit ihrer Gebäudeversicherung gestritten, nachdem ein Sturm mit Windstärke 8 einige Dachschindeln ihres Einfamilienhauses abgetragen hatte. Der Versicherer wollte nicht zahlen, weil ein Sachver-ständiger festgestellt hatte, dass zur Wetterseite hin einige Schindeln bereits ausgehärtet und ver-formt gewesen seien. Dieser Argumentation woll-te das OLG Koblenz nicht folgen: Da die Vorschäden für die Eigentümerin nicht erkennbar gewesen seien, habe auch kein Anlass für eine fachmännische Überprüfung des Daches vorge-legen. Weil sich die Hausbesitzerin daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verhalten habe, muss die Versicherung zahlen. Für Eigentümer bedeutet das Urteil, dass sie ihr Dach nicht regel-mäßig von Experten untersuchen lassen müssen, um den Schutz ihrer Gebäudeversicherung nicht zu verlieren.
05. November 2009
Service: Werbung | Sitemap | Newsletter | Archiv | Impressum | Bookmark
Friends: Kino | Gewinnspiele | Handwerkersuche | Trailer | Filmstarts | Studentenbücher | DVD-Shop