Immobilienverkauf 2016Diese Änderungen werden für Eigentümer von Immobilien wichtig

2016 stehen bedeutende gesetzliche Änderungen für Eigentümer von Immobilien rund um Wohnen, Vermieten und Verkaufen an. Die Experten des Immobiliennetzwerks realbest.de fassen die wichtigsten Regelungen zusammen und bewerten die neuen Vorgaben: Aufpassen beim Beauftragen eines Maklers, Achtung beim Heizungsneukauf und mehr Verbrauchersicherheit beim Immobilienkredit.Die Schlagworte des vergangenen Immobilienjahres 2015 reichen von Mietpreisbremse über Umwandlungsverbot und Bestellerprinzip bis hin zu Energieausweis. „Besonders Eigentümer von Wohnimmobilien, die den Verkauf ihrer Immobilie planen, sollten sich rechtzeitig über die anstehenden Änderungen im Immobilienrecht informieren“, rät Axel Winckler, Geschäftsführer des Immobilien¬netzwerks realbest und gibt weitere Tipps für Privatverkäufer.

Tipp 1: Sachkundenachweis für Makler und Verwalter
Der Begriff Immobilienmakler ist rechtlich nicht geschützt. Mit einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis konnte bisher jeder – auch ohne Ausbildung – diesen Beruf ausüben. Um den Verbraucher vor falscher Beratung, finanziellem Schaden oder gar Irreführung und Täuschung zu bewahren, soll nun eine gesetzliche Regelung Schutz bieten. Demnach würden Makler künftig nur noch eine Gewerbeerlaubnis erhalten, wenn ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgewiesen werden kann. Verwalter müssten in Zukunft zudem eine Vermögensschadenhaftpflicht¬versicherung besitzen. Makler oder Verwalter ohne Berufsabschluss könnten den Fach- und Sachkundenachweis im Rahmen einer IHK-Prüfung nachholen. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor und könnte bereits Anfang 2016 beschlossen werden. Bis Frühjahr 2017 müssen Makler und Verwalter dann entsprechende Nachweise liefern. „Ein Immobilienkauf ist Vertrauenssache und mit enormen Kosten verbunden. Daher begrüßen wir den Nachweis der Fachkompetenz sehr. Gerade weil wir bei unseren 3.000 Maklern bereits heute sicherstellen, dass sie über eine qualifizierte Ausbildung und Beratungskompetenz verfügen. Hierfür prüfen wir, dass unsere Immobilienmakler die 34 c-Gewerbelizenz besitzen und sich als Mitglieder in wichtigen Maklerverbänden wie dem Immobilienverband Deutschland engagieren. Da Immobilienmakler wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung sind, sichern unsere Makler Manager die Qualität im Netzwerk durch Online-Seminare und durch eine persönliche Betreuung“, erklärt Andy Nötzel, Makler Manager bei realbest. „Eine weitere Orientierung, den passenden Makler zu finden, bietet unser kompaktes Online-Profil zu jedem Makler und entsprechende Kundenbewertungen. Hier können zum Beispiel auch die Anzahl verkaufter Objekte oder die Länge der Vermarktungsdauer eingesehen werden.“

Tipp 2: Kennzeichnungspflicht für Heizkörper
Von A++ bis G. Diese gängige Energieklassifizierung wird nun auch für Heizkörper Pflicht. Nach der EU Ökodesign-Richtlinie müssen Neugeräte eine Energieeffizienz von A bis A++ haben. Schon seit Ende September 2015 dürfen Heizungen mit schlechterer Klassifizierung nur noch eingeschränkt verkauft werden. Robert Guss, Fachwirt für Finanzberatung aus Berlin, rät: „Bereits vorhandene Heizkörper erhalten das Label zur Energieeffizienz vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Wer sein Wohneigentum oder Haus 2016 verkaufen möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass diese Kennzeichnung erfolgt, da sich dies sonst wertmindernd auswirkt und den Verkauf der Immobilie erschwert.“

Tipp 3: Immobilienfinanzierung 2016
Die Bundesregierung muss bis 21. März 2016 eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilien¬krediten umsetzen, um so den Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen zu erhöhen. In Deutschland wird das vor allem die Spielräume beim Kündigungsrecht von Krediten betreffen. Zudem sollen aber auch die Informationspflichten bei der Kreditvergabe verbessert werden und Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Kann das Geldinstitut künftig nicht nachweisen, dass die Bonität vor Kreditvergabe hinreichend geprüft wurde, darf der Kreditnehmer seinen Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen. In diesem Fall werden auch keine Vorfälligkeitszinsen fällig, lediglich der übliche Marktzins darf berechnet werden. „Kunden könnten so bereits gezahlte Zinsen zurück erstattet bekommen. Allerdings könnten Kunden, die einen Kredit zur Finanzierung von Wohneigentum benötigen, bei nicht ausreichendem Bonitätsnachweis künftig öfter abgewiesen werden. Immobilienverkäufer sollten daher einen erfahrenen Makler beauftragen, der die Kreditwürdigkeit der Käufer prüfen kann oder gegebenenfalls einen Finanzierungsberater einschaltet, der zusammen mit dem Käufer individuelle Kreditoptionen prüft und so eine solide Finanzierung sicherstellt. In unserem Netzwerk sind daher neben erfahrenen Maklern auch Finanzierungsberater angebunden, die jeden Käufer prüfen und einen reibungslosen Verkauf sicherstellen“, so Mathias Baumeister, Experte für Immobilienfinanzierung und Geschäftsführer von realbest.

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