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Bauträgervertragsrecht und Wohnungseigentumsrecht

Zweiklassengesetzgebung

Trotz gelungener Fortschritte und umfassenden Neuregelungen beim neuen Bauvertragsrecht bestehen vor allem für Erwerber einer Neubauwohnung weiterhin gravierende Gesetzeslücken.

Mehr Sicherheiten durch neue gesetzliche Regelungen sind beim
Wohnungseigentumsrecht und Bauträgervertragsrecht notwendig. Der Verbraucher
benötige gerade hier einen wirksamen Schutz vor einer möglichen Insolvenz des
Bauträgers, so Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund
e.V. (BSB), anlässlich des Deutschen Verbrauchertages 2017. Dieser könne vor allem über eine gesetzliche Regelung
zur Rückabwicklung des Vertrags im Falle einer Insolvenz ermöglicht werden.
Stand heute drohen den Betroffenen durch langfristige Rechtsstreite kostspielige
Bauzeitverzögerungen. So kann der geplante Neubau im schlimmsten Fall als
Bauruine enden. Deshalb setzt sich der BSB für die Fortsetzung der
Arbeitsgemeinschaft Bauträgerrecht im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ein.

Handlungsbedarf auch beim Bauvertragsrecht 



Auch beim neuen Bauvertragsrecht kann noch nachgebessert werden. So ist für
Verbraucher nicht nachvollziehbar, dass ihnen der Gesetzgeber kein Recht
einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei der Baufirma
geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten.
Schwierigkeiten können sich auch bei einer Insolvenz des Unternehmens ergeben.
Hier besteht bisher kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, um den Bau mit
einer anderen Firma fertigzustellen.
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