Welches Kind träumt nicht von einem bunten Kinderzimmer, ganz nach dem eigenen Geschmack? Kinderaugen leuchten, wenn Mama und Papa den Pinsel selbst in die Hand nehmen und den langweiligen Kiefernmöbeln den individuellen Anstrich verpassen.
26.05.2004: Für ein Erbbaurecht muss der Erbbauberechtigte für die Nutzung des Grundstücks Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer zahlen. Die gezahlten Erbbauzinsen sind im Jahr der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzbar ... [mehr]