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Heimwerkertipp
Immer dem Laser nach
Beim Fliesenverlegen auf Boden oder Wand ist es nicht immer leicht, die Fliesen präzise einzupassen. Abhilfe schafft hier der Fliesenlaser Bosch PLT 2. Er stellt auf Knopfdruck zwei  präzise auf 90° ausgerichtete Laserlinien zur Verfügung. Ihre  Winkelgenauigkeit beträgt 0,5mm/m. Dank der stark fokussierenden Optik  sind die Laserlinien gut sichtbar, sie reichen bis zu sieben Meter weit.  Auch beim Verlegen von Laminat sind die Laserlinien des Geräts hilfreich.
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Archiv

[Spezial]

Roth (bmvbw): "Energetische Gebäudesanierung Schlüsselaufgabe für den Klimaschutz"

09.12.2005: Die Staatssekretärin kündigte an, dass die neue Bundesregierung mit Hochdruck die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand vorantreiben werde. Der Entwurf für die notwendige Novellierung der Energieeinsparverordnung befinde sich derzeit in Vorbereitung ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Bei Wohngeldrückständen droht Versorgungssperre

09.12.2005: Bleibt ein Wohnungseigentümer mit seinen monatlichen Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand, so muss er mit Liefersperre von Versorgungsleistungen rechnen. Über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse ... [mehr]
[Finanzen]

Bei Umbauten an die Gebäudeversicherung denken

09.12.2005: In einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten umgehend ihrer Gebäudeversicherung melden", rät Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Dadurch kann der Versicherungswert wieder neu ermittelt werden, wodurch gewährleistet ist, dass auch weiterhin ausreichend Versicherungsschutz besteht. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nur anteilig ersetzt werden ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Abschleifen des Parketts ist Sache des Vermieters

09.12.2005: Vermieter dürfen das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens nicht auf ihre Mieter abwälzen. Dies gehört nicht zu den per Formularmietvertrag regelbaren Schönheitsreparaturen und würde den Mieter unangemessen benachteiligen. Auf ein entsprechendes Urteil macht Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse aufmerksam ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Kündigung auch bei späterem Wegfall des Eigenbedarfs wirksam

09.12.2005: Benötigt ein Vermieter eine seiner vermieteten Immobilien für sich selbst, für Personen seines Hausstandes oder für nahe Familienangehörige, so kann er seinem Mieter bis zum nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Termin kündigen. In der Kündigung muss er die Person sowie die genauen Gründe des damit zusammenhängenden Eigenbedarfs nennen ... [mehr]
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