Welches Kind träumt nicht von einem bunten Kinderzimmer, ganz nach dem eigenen Geschmack? Kinderaugen leuchten, wenn Mama und Papa den Pinsel selbst in die Hand nehmen und den langweiligen Kiefernmöbeln den individuellen Anstrich verpassen.
04.04.2005: Befindet sich der Vermieter von Wohnraum dem Mieter gegenüber mit der Beseitigung eines Mangels im Verzug, so haftet der Käufer der Mietwohnung für Schäden, die durch Fehlverhalten des Vorbesitzers entstanden sind. Auf dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs macht Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse alle Käufer von vermietetem Eigentum aufmerksam ... [mehr]
04.04.2005: Verursacht ein Mieter leicht fahrlässig einen Leitungswasser- schaden, so muss ein Vermieter den Gebäudeversicherer und nicht den Mieter auf Schadenausgleich in Anspruch nehmen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs weist Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse hin ... [mehr]