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Heimwerkertipp
Immer dem Laser nach
Beim Fliesenverlegen auf Boden oder Wand ist es nicht immer leicht, die Fliesen präzise einzupassen. Abhilfe schafft hier der Fliesenlaser Bosch PLT 2. Er stellt auf Knopfdruck zwei  präzise auf 90° ausgerichtete Laserlinien zur Verfügung. Ihre  Winkelgenauigkeit beträgt 0,5mm/m. Dank der stark fokussierenden Optik  sind die Laserlinien gut sichtbar, sie reichen bis zu sieben Meter weit.  Auch beim Verlegen von Laminat sind die Laserlinien des Geräts hilfreich.
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Archiv

[Recht&Steuer]

Makler haftet für Versprechen zu kostenneutraler Wohnungsfinanzierung

21.06.2005: Immobilienverkäufer und Makler sollten ihre Verkaufs- argumentationen genau abwägen. Erklärt nämlich der Verkäufer einer Eigentumswohnung, die Wohnung könne vom Käufer "kostenneutral" erworben werden, und trifft dies nicht zu, so droht die Rückabwicklung des Kaufs ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Pflanzen dürfen öffentliche Wege nicht beeinträchtigen

21.06.2005: Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nicht nur zu beachten, dass Pflanzen gegenüber Nachbargrundstücken bestimmte Abstände einhalten, sondern auch öffentlicher Verkehrsraum dadurch nicht beeinträchtigt wird ... [mehr]
[Baumarkt]

Bestens fürs Holz, gut zur Umwelt

Bestens fürs Holz gut zur Umwelt
21.06.2005: Vier neue Holzschutz- und Holzpflegeprodukte für den Innenbereich: Wer bei Arbeiten und Reparaturen rund um Möbel, Kinderspielzeug, Holztreppen und –Parkett Wert auf beste Qualität und besondere Umweltverträglichkeit legt, findet jetzt vier neue Problemlöser mit TÜV-Qualitätssiegel, die alle auch ausdrücklich für Kinderspielzeug geeignet sind ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Ab 1. Juni 2005 dreimonatige Kündigungsfrist für alle Mieter

21.06.2005: Seit der Mietrechtsreform von September 2001 gilt grundsätzlich für Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Diese Regelung galt auch bei Altmietverträgen vor dem September 2001, in denen keine Regelungen zu Kündigungsfristen aufgenommen waren oder in denen auf die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen wurde ... [mehr]
[Recht&Steuer]

Digital-TV im Mietrecht: Vermieter muss nicht zahlen

21.06.2005: In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen, in weiteren erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und Mieter. "Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter nicht", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse ... [mehr]
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