Die weißen Wände gefallen nicht mehr und jetzt muss eine neue Gestaltung her? Kein Problem ist das mit den aktuellen Tapeten-Kreationen. Zur klassischen Raufaser haben sich strukturierte Beschichtungen, glänzende Metalleffekte oder auch dreidimensionale Geflechte gesellt. Ehemals triste Räume werden so im Handumdrehen zu schicken Wohlfühl-Oasen.
20.02.2008: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der ordentlichen, das
heißt fristgerechten Kündigung, liegt bereits vor, wenn der Mieter
seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat
(§ 573 II Nr. 1 BGB). „In diesem Fall bedarf es im Gegensatz zu einer
außerordentlichen, also fristlosen Kündigung, grundsätzlich keiner
vorherigen Abmahnung", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse ... [mehr]