Welches Kind träumt nicht von einem bunten Kinderzimmer, ganz nach dem eigenen Geschmack? Kinderaugen leuchten, wenn Mama und Papa den Pinsel selbst in die Hand nehmen und den langweiligen Kiefernmöbeln den individuellen Anstrich verpassen.
Nachbarrecht gilt auch innerhalb einer Eigentümergemeinschaft
21.02.2008: Bei der Aufteilung von Flächen in Wohnungseigentumsanlagen mit Gärten
kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen der Eigentümer.
„Dabei wird häufig außer Acht gelassen, dass Sondernutzungsflächen, die
einem Einzelnen zugewiesen sind, nachbarrechtlich wie Eigentum
behandelt werden können", betont Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse ... [mehr]