Welches Kind träumt nicht von einem bunten Kinderzimmer, ganz nach dem eigenen Geschmack? Kinderaugen leuchten, wenn Mama und Papa den Pinsel selbst in die Hand nehmen und den langweiligen Kiefernmöbeln den individuellen Anstrich verpassen.
24.06.2009: Für Unsicherheit unter Bauherren sorgte in der Vergangenheit immer wieder die Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer. Allgemein galt: Keine Doppelbesteuerung! Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen bereits Umsatzsteuer bezahlt, dann musste er auf dieselben Bauleistungen nicht noch einmal zusätzlich
Grunderwerbsteuer bezahlen, erläutert Professor Hans-Benno Ulbrich, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). ... [mehr]