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Bundesrat stimmt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zu

Der Bundesrat hat heute der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist

Der Bundesrat hat heute der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist.

Kernelement der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude. Diese Ausweise werden Mietern und Käufern hilfreiche Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden bieten und ihnen so den Vergleich verschiedener Gebäude erleichtern. Damit wird auch ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes gesetzt.

Das Gesetz ermöglicht weiterhin Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Klimaanlagen sowie Beleuchtungssystemen in Bürogebäuden. Die Energieeinsparpotenziale sind beträchtlich. Bereits mit einer optimierten Einstellung der vorhandenen Anlagen kann Energie in erheblichem Umfang eingespart werden. Bei Bürogebäuden stellt darüber hinaus auch die Beleuchtung einen bedeutsamen Faktor im Energieverbrauch dar. Auch hier gibt es erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Hierzu erklärten der Staatssekretär im BMVBW, Tilo Braune und der Staatssekretär im BMWA, Georg Wilhelm Adamowitsch: "Die Energieeffizienz und die damit mögliche Einsparung von Energie ist eine der Prioritäten der Energiepolitik der Bundesregierung.
Angesichts unser aller Forderung nach wachstumsverträglicher Energiepolitik kann das Thema gar nicht hoch genug gehandelt werden."

Staatssekretär Braune begrüßte zudem, dass der Bundesrat dem Energieeinspargesetz zugestimmt habe und nicht wie etwa bei der Bundesstiftung Baukultur ein im gemeinsamen Interesse und im Konsens vorbereitetes Vorhaben aus rein taktischen Überlegungen heraus blockiere.


www.bmvbw.de (Pressemitteilung)
12. Juli 2005


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