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Neues "Conto Energia" verabschiedet

Weg für Solarförderung in Italien frei. Neues Dekret soll Ende Februar in Kraft treten. Nominalziel für Solarförderung erneut angehoben

Weg für Solarförderung in Italien frei. Neues Dekret soll Ende Februar in Kraft treten. Nominalziel für Solarförderung erneut angehoben.

Die Konferenz der Staaten und Regionen in Italien hat das neue Solarfördergesetz „Conto Energia“ angenommen. Demnach ist das Nominalziel für die Förderung nochmals erhöht worden und liegt jetzt bei 3.000 Megawatt bis zum Jahr 2016. Bisher wurden nach Angaben des Netzregulators GSE 7,9 Megawattpeak (MWp) (anstelle der vorher deklarierten 6,1) installiert und angeschlossen. Die neue Regelung nimmt Abstand von der bisherigen Förderung nach Systemleistungen und sieht eine Mischvergütung aus Leistung und Systemtyp vor. Auf Anfrage des Europressedienstes teilte der italienische Photovoltaikverband Gifi mit, dass das neue Gesetz Ende Februar offiziell veröffentlicht werden und damit in Kraft treten soll.

Fokussierung auf kleine und integrierte Anlagen
Während im vorigen Dekret vor allem Systeme von 20 bis 50 Kilowattpeak (kWp) gefördert wurden, liegt der Fokus nun auf den Kleinanlagen von bis zu drei kWp. Damit wird ab nun vor allem der Endverbraucher angesprochen, dem im besten Fall (voll integriertes System) 49 Eurocent Förderung pro Kilowattstunde (kWh) zustehen. Doch auch die Integration von Systemen wird stärker gefördert. Voll integrierte Systeme über 20 kWp erhalten immerhin 44 Eurocent pro kWh. Freiflächenanlagen über 20 kWp werden mit 36 Eurocent am geringsten gefördert.

Vereinfachte Bürokratie
Doch auch diese bürokratische Ungereimtheit wird das neue Gesetz nicht mehr behindert: Ab März kann die Förderung für Solaranlagen nicht mehr beantragt werden, ohne dass das Projekt fertig gestellt ist. Zudem sind die Unternehmen durch den Wegfall der jährlichen 85 MWp-Begrenzung und die Deckelung von 1200 MWp nicht mehr in Zugzwang, sich noch einen MW-Anteil sichern zu müssen. Die Investitionssicherheit wird zusätzlich verstärkt, indem Photovoltaik-Anlagen auch noch bis zu 14 Monaten nach Erreichung des Deckels angeschlossen werden können.
Die Einspeisetarife werden auf 20 Jahre garantiert. 2009 wird das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt die Tarife neu begutachten. Auch die bisher oftmalige Überschreitung von Stromanschlussfristen durch die Stromnetzbetreiber sollen zukünftig nicht mehr möglich sein. Hierzu verpflichtet Artikel 5 (2) des „Conto Energia“ die Elektrizitäts- und Gasbehörde (AEEG) zur Einführung exakter Regeln und Zeitabläufe für Stromanschlüsse, sowie die Festlegung möglicher Strafen im Falle der Nichtbefolgung.

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