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Wege zum Traumhaus

Um ein Haus z. B. in Düsseldorf bauen zu können, stehen noch viele Schritte vorher. Zu aller erst muss natürlich ein Grundstück besichtigt und angeschafft und das Haus von Grund auf durch geplant werden. Dazu stellen sich die Fragen, welche Fläche das Haus haben soll, wie groß soll der Garten sein, eine Garage links oder rechts vom Haus, Keller und Dachboden dabei? Manchmal finden Sie das Haus, welches ihnen gefällt auch schon in gebauter und fertiger Form zu kaufen. Informationen dazu finden Sie auf duesseldorf-immobilienbewertung.com.

Diese Fragen müssen alle geklärt und untereinander abgesprochen werden. Bevor es jedoch zu diesen Planungen kommen kann, muss geschaut werden, welche Vorschriften in dem Bebauungsplan für die Stadt, die Umgebung, das Grundstück selbst und für den Hausbau gibt. Dieser wird von jeder Stadt oder Gemeinde selbst entworfen und stellt ein Gesetz zur Bebauung von Grundstücken jeglicher Art dar. In ihm steht, wie das Grundstück genutzt und bebaut werden darf.

Außerdem wird vorgegeben, wie hoch ein Haus gebaut werden darf und welchen Abstand ein Haus zum Nachbargrundstück haben muss. Dies ist beispielsweise so geregelt, dass die Haushöhe mit 0,4 bis 1 multipliziert werden muss. In den meisten Städten ist pro Blog oder Siedlung eine bestimmte Dachform vorgegeben, die ein Form, Neigung und manchmal sogar in der Farbe eingehalten werden muss. Wenn also ein einfaches Satteldach vorgeschrieben ist mit einer vorgeschriebenen Neigung und der Farbe Rot, darf nicht ohne weiteres z. B. ein Flachdach gebaut werden ohne Neigung und in Grau errichtet werden. Es kann auch sein, dass nicht nur eine bestimmte Form des Daches, sondern auch ein bestimmter Haustyp und Materialien vorgegeben sind. Ohne vor der Planung des Hauses einen Blick in den Bebauungsplan des Grundstücks, ist sozusagen nichts mit dem Grundstück anzufangen.

In dem Absatz „Art der baulichen Nutzung“ werden Baugebiete und die Art der Grundstücksnutzung festgelegt, also ob es ein reines Wohn-, ein Mischgebiet mit zusätzlicher gewerblicher Nutzung oder aber ein Industriegebiet sein darf. Punkt zwei „Maß der baulichen Nutzung“ schreibt den Bauherren die Größe in Höhe, Tiefe und Breite eines Gebäudes vor, welches dort gebaut werden darf. Der Punkt „ Überbaubare Grundstücksflächen“ im Bebauungsplan verrät den Bauherren die Baugrenze, Baulinien und die Bebauungstiefe die das Haus nicht überschreiten darf. Die Stellung des Hauses kann in dem Punkt „ Bauweise“ ebenfalls festgelegt werden. Die offene Bauweise schreibt einen bestimmten Abstand zum daneben liegenden Grundstück vor, wohin gegen das Haus bei der geschlossenen Bauweise direkt an das Haus oder Grundstück nebenan angrenzen muss. Ein Beispiel dafür sind Reihenhäuser.

Bevor Sie also anfangen sich Gedanken über ihr Traumhaus zu machen und zu planen, fragen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder einem dafür Zuständigen nach dem Bebauungsplan und lassen Sie sich diesen Ausführlich erklären.

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