DBV-Winterthur Versicherungen: Aktuelles in Kürze - Ausgabe 2/2002

- Paarlauf: Unter einer Decke - Tipps für wilde Eheleute - Leichtsinn kommt vor dem Fall: Unfälle im Haushalt - Sommer, Sonne, Crash!: Mit den Temperaturen steigen auch die Unfallzahlen - Die Radlsaison ist eröffnet - Einmal im Leben... Wie sich der Hausbau finanzieren lässt - Medizinischer Rat durch den DrahtPaarlauf: Unter einer Decke - Tipps für wilde Eheleute

Frühlingsgefühle - Sie und ihr Partner haben sich füreinander entschieden. Aber gleich heiraten, das soll es nicht sein. Ein "Ehe-Testlauf" hat ja auch schon oft sein Gutes gehabt und heutzutage rümpft wohl kaum einer mehr die Nase über "wilde Ehen".
Allerdings ist die so genannte "nichteheliche Lebensgemeinschaft" rechtlich der Ehe noch nicht gleichgestellt. Es gibt einiges, was Sie beachten sollten. Beispielsweise profitieren Sie leider nicht von steuerlichen Vergünstigungen, auch wenn Sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammen leben. Zudem sind die Freibeträge bei unverheirateten Paaren deutlich niedriger als bei Eheleuten.
Und auch wenn?s schwer fällt, daran zu denken: Auch bei der Unterhaltspflicht zwischen unverheirateten Partnern bestehen Unterschiede. Das heißt im Klartext, dass der nicht erwerbstätige Lebenspartner von heute auf morgen bei einer Trennung mittellos dastehen kann, obwohl er an der Vermögensbildung mitgearbeitet hat. Bei den Sozialleistungen dagegen kann unter Umständen Einkommen und Vermögen des Partners angerechnet werden - damit ist Ihr Anspruch auf staatliche Leistungen hinfällig. Machen Sie deshalb, ähnlich wie ein Ehevertrag, auch bei einer "wilden Ehe" einen Vertrag und klären Sie die wichtigsten Dinge im Vorfeld. So zum Beispiel auch, wer den Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung unterschreibt. Denn nur wer unterschrieben hat, hat auch die rechtliche Stellung eines Mieters. Unterschreiben beide Partner den Vertrag, gilt das Motto "mitgegangen, mitgefangen". Beide haften für Mietzahlungen und alle sonstigen vertraglichen Pflichten. Das bedeutet aber auch, dass der Vermieter beiden Mietern kündigen muss - und im umgekehrten Fall nur beide Mieter gemeinsam kündigen können. Falls beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, gilt: Nach einer Trennung sollte ein Partner nicht einfach ausziehen, sondern den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen. Sonst zahlt er womöglich noch jahrelang Miete.
Übrigens: Bei der Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung kann der Partner mitversichert werden. Ob verheiratet oder nicht, spielt keine Rolle.


Leichtsinn kommt vor dem Fall: Unfälle im Haushalt

Wenn?s draußen grünt und blüht, verdient auch die eigene Hütte frischen Glanz. Der Frühjahrsputz steht an: Fenster putzen, Schränke abstauben und Teppich klopfen. Das treibt die Hausfrau meistens hoch hinauf. Wenn keine Leiter greifbar ist, wird nicht selten eine waghalsige Kombination auch Tischen, Stühlen oder ähnlichem Mobiliar gezaubert. Folgenschwere Unfälle mit mehr oder weniger schweren Verletzungen können die Folge dieser Akrobatik sein.
Die meisten Unfälle passieren bei der Hausarbeit, beim Heimwerken, beim Sport oder beim Kinderspiel. Fataler Hintergrund: Solche Missgeschicke werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Das heißt im Klartext - viele Betroffene haben keine finanziellen Ansprüche.
Hausfrauen sind einerseits besonders gefährdet, andererseits aber am schlechtesten abgesichert. Meist bestehen Versicherungen nur für den Fall, dass der "Ernährer" der Familie ausfällt. Was aber, wenn der Unfall eine Invalidität nach sich zieht? Anfallende Pflegekosten oder das Geld für Haushaltshilfen können schnell in die Tausende gehen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, beugt dem am besten durch eine private Unfallversicherung vor. Es gibt auch Versicherungsunternehmen, bei denen Sie sich als Hausfrau gegen eine Berufsunfähigkeit absichern können. So zahlen die DBV-Winterthur Versicherungen bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarte Rente. Und damit am besten erst gar nichts passiert, achten Sie beim Frühjahrsputz auf Ihre Sicherheit - dann haben Sie in Ihrer Wohnung rundum glänzende Aussichten.


Sommer, Sonne, Crash!: Mit den Temperaturen steigen auch die Unfallzahlen

Das Frühlingserwachen auf deutschen Straßen hat begonnen. Überall werden die Sommerreifen aufgezogen, Cabrios aus den Garagen geholt und Auto-Schiebedächer aufgeschoben. Die Freude auf den Ausflug ins Grüne oder einfach nur das schöne Wetter und das frische Laub an den Bäumen - im Frühling sind wir einfach besser drauf. Die gute Laune darf allerdings nicht zu Lasten der Konzentration gehen. Gerade beim Autofahren verleitet der Sonnenschein oft zum Tritt auf das Gaspedal. Laut Statistisches Bundesamt steigen die Unfallzahlen mit Personenschaden ab April und Mai deutlich.
Zwar ist man froh, dass Matsch und Schnee endlich von der Straße verschwunden sind, Vorsicht ist aber dennoch geboten. Vor allem in den Morgenstunden kann es auf Brücken oder in Waldabschnitten noch gefährlich nass und damit rutschig sein.
Oft ist es aber der mangelnde Abstand zum Vordermann, der es krachen lässt. "Der halbe Tachoabstand ist immer noch ein gutes Maß für den richtigen Abstand" meint Anton Brunner, Unfallforscher der DBV-Winterthur Versicherungen. "Bei Dunkelheit, Nebel und nasser Fahrbahn muss er allerdings noch größer sein". Ein Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 120km/h beträgt der Anhalteweg an die 100 Meter! Bis der Fahrer die Situation eingeschätzt, reagiert und die Bremsen aktiviert hat, vergeht rund eine Sekunde. Während dieser Zeit fährt das Auto auf 33 Metern ungebremst weiter. Erst dann greifen die Bremsen, und nach weiteren 62 Metern steht das Auto still. Also - besser auf Distanz gehen.
Im Frühjahr sollte auch besonders auf Motorradfahrer geachtet werden - vor allem in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen oder Einmündungen. Nach langer Winterpause starten ab 1. April viele Zweiradfans mit Saisonkennzeichen. Die meisten müssen sich erst wieder an das Fahrgefühl auf zwei Rädern gewöhnen und sind deshalb entsprechend unsicher.
Man sollte sich nicht dazu verleiten lassen, die schöne Landschaft während der Fahrt zu betrachten. Besser an geeigneter Stelle anhalten und den Ausblick genießen. Auch bei steigenden Temperaturen souverän im Straßenverkehr bleiben - dann macht der Sommer Spaß.


Die Radlsaison ist eröffnet - Der Check up für?s Rad

Die Finger frieren nicht mehr am Lenker an und auch die Nase tropft nicht bei jedem kleinen Lüftchen. Die Biker stehen in den Startlöchern. Bevor es aber ans fröhliche Strampeln geht, sollte das Fahrrad unbedingt einem gründlichen Sicherheits-Check unterzogen werden.
Wichtig sind vor allem Bremsen, funktionierende Beleuchtung, keine Schwächen in strukturtragenden Teilen (Rahmen, Gabel, Lenker, ...) und ein einwandfreier Antrieb. Das Fahrrad muss außerdem mit zusätzlichen Sicherheitsteilen ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind: ein roter Rückstrahler (meist mit dem Rücklicht kombiniert), ein roter Großflächen-Rückstrahler, gelbe Reflektoren (2 im Vorderrad, 2 im Hinterrad), gelbe Rückstrahler (im linken und im rechten Pedal) und eine hell tönende Fahrradklingel. Zusätzlich empfiehlt sich ein geschlossener Kettenschutzkasten.
Aber nicht nur das Rad, auch das eigene Fahrverhalten sollte überprüft werden. Gerade wenn man den ganzen Winter nicht im Sattel gesessen hat. Die Fachleute der DBV-Winterthur Versicherungen weisen darauf hin, dass Kreuzungen, Einmündung, schon jede Ein- und Ausfahrt besondere Gefahrstellen bilden. Fahren Sie nicht auf Gehwegen. Es behindert Fußgänger und Sie gefährden sich zusätzlich selbst. Denn andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit Radfahrern auf Gehwegen. Radfahrer müssen übrigens rechts fahren. Das heißt aber nicht, dass Sie sich an den äußersten rechten Rand verziehen sollen. Zulässig ist bis zu einem Meter Abstand vom rechten Fahrbahnrand. Ein guter Anhalt für die richtige Position auf der Fahrbahn ist oft die Stelle, an der Autos mit den rechten Rädern fahren. Wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist sogar ein Mindestabstand von einem Meter vorgeschrieben.
Fußgängerzonen sind für Radfahrer natürlich ebenso tabu, wie Einbahnstraßen. Es sei denn, die Durchfahrt für Radler ist ausdrücklich erlaubt. Wenn man seinen Drahtesel richtig auf Vordermann bringt und ein paar Regeln beachtet, steht dem Bike-Vergnügen nichts mehr im Weg, außer einem dicken Frühlingsregen vielleicht.


Einmal im Leben... Wie sich der Hausbau finanzieren lässt
Die eigenen vier Wände - der Wunsch steht bei vielen ganz oben auf der Liste. Fast die Hälfte aller Deutschen denkt laut einer Umfrage von Infratest über den Bau oder Kauf einer Immobilie nach.
Gerade jetzt, wenn das Frühjahr naht, wird wieder landauf, landab gebaggert und gemauert. Das eigene Haus - gut und solide geplant - muss kein Traum bleiben.
Zwar verfügen die wenigsten Haushalte über genug Eigenkapital, um ihr Wunschhaus ganz ohne fremde Hilfe zu finanzieren. Doch mit dem richtigen Konzept, kommt man dem eigenen Dach über dem Kopf schon ganz schön nahe.
Am Anfang steht der Kassensturz: Denn Geld, das man hat, braucht man nicht gegen Zinsen zu leihen. Der Grundstock an eigenen Mitteln für eine Finanzierung sollte mindestens 20 Prozent der Baukosten betragen.
Für die Finanzierung kann sich auch die Anfrage beim Arbeitgeber lohnen. Vor allem große Unternehmen sind häufig bereit, Mitarbeitern niedrig verzinste Darlehen für den Hausbau oder -kauf zur Verfügung zu stellen. Auf jeden Fall nutzen, sollte man die Förderung der öffentlichen Hand. Wer einen Neubau bezieht, bekommt vom Finanzamt acht Jahre lang 2.556 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es noch mal 767 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kommt so insgesamt auf 26.584 Euro - wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Geld bekommt, wer

- ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft (egal ob Neu- oder Altbau)
- Wohnraum schafft, indem er sein Eigentum erweitert oder ausbaut
- Energie spart, weil er neue Techniken einsetzt oder ein Niedrigenergiehaus baut.
Die Höhe der Förderung ist jedoch bei Neubau, Altbau und Ausbau verschieden.

Daneben vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände. KfW-Kredite können über Banken und Sparkassen beantragt werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen staatlichen Hilfen gibt es die Kredite der bundeseigenen Förderbank unabhängig von der Höhe des Einkommens. Auch die Bundesländer haben Programme, um den Wohnungsbau und zum Teil auch Modernisierungsmaßnahmen zu fördern. Dazu gehören zinslose oder zinsgünstige Darlehen, einmalige Baukostenzuschüsse oder Aufwendungshilfen, die laufende Kreditbelastungen senken. Die Höhe der Förderung und die daran geknüpften Voraussetzungen, zum Beispiel an Einkommen und Familiengröße, sind aber von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Informieren lohnt hier immer.
Das Kernstück der Baufinanzierung bildet aber in der Regel ein langfristiges Hypothekendarlehen. Dabei beschränken Banken und Sparkassen ihr Baufinanzierungsgeschäft längst nicht mehr auf die Vergabe langfristiger Darlehen. Fast alle verfügen auch über eine Bausparkasse. Mit einem Bausparvertrag können sich Baufinanzierer mittel- bis langfristig Eigenkapital für die Finanzierung der eigenen vier Wände ansparen und sich gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen sichern.
Auch Versicherungen haben sich auf die Finanzierung von Immobilien spezialisiert. Der Abschluss einer Lebensversicherung bietet dem Bauherrn hohe Sicherheit, denn die Finanzierung der eigenen vier Wände wird nicht durch Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgers gefährdet. Die Tilgung des Darlehns erfolgt im Todesfall oder bei Vertragsablauf durch die Versicherungsleistungen.
So bieten die DBV-Winterthur Versicherungen eine Finanzierung von bis zu 80% der Anschaffungs- oder Herstellkosten. Circa 50% als erststelliges Baudarlehen und 30% als nachrangiges Baudarlehen.

Aktuelle Konditionen (Stand 31.01.02):
5,65% Zins (nominal), 100% Auszahlung, 10 Jahre Zinsbindung, 5,86% anfänglicher effektiver Jahreszins, Tilgung erfolgt durch Lebensversicherung.

Nähere Informationen für die Baufinanzierung mit Hilfe einer Lebensversicherung bieten die DBV-Winterthur Versicherungen in 65178 Wiesbaden unter Tel. 0611-3632523.


Medizinischer Rat durch den Draht

So richtig fehlt Ihnen eigentlich nichts - und doch fühlen Sie sich nicht fit. Aber zum Arzt gehen, im überfüllten Wartezimmer sitzen, vielleicht wegen einer Lappalie? Da kann man sich besseres vorstellen.
Was aber, wenn Sie doch mal ernsthaft krank werden? Zu welchem Arzt sollen Sie mit Ihren Beschwerden gehen, ist er auch der Richtige? Wird Ihnen die vorgeschlagene Therapie helfen oder gibt es sinnvolle Alternativen?
Wer schon einmal richtig krank war, weiß wie schlecht man sich im Therapie-Dschungel zurecht findet. Verbunden mit der Sorge um die eigene Gesundheit, kann das zusätzlich sehr belastend sein. Manch einer mag da neidvoll auf Bekannte schielen, die einen Arzt im Freundes- oder Familienkreis aufweisen können.
Wer hilft Ihnen bei Ihren Fragen weiter? Die DBV-Winterthur - mit "Vision", einem neuen und bisher einzigartigen Krankenversicherungs-Konzept. Ein Expertenteam aus Medizinern verschiedener Fachrichtungen und kompetenten Gesundheitsexperten hilft Ihnen, schnelle und qualifizierte Antworten zu erhalten. Egal ob Fragen zu Krankheiten, Diagnose- oder Therapieverfahren, Vorsorgeuntersuchungen oder Arztadressen. Wenn Sie es wünschen, setzen sich die Mediziner auch direkt mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung. Und das Ganze ist zudem äußerst günstig. Denn dadurch, dass sich die Patienten schnell und aufgeklärt durch das Gesundheitssystem bewegen, werden auch Kosten vermieden. Und diesen Kostenvorteil gibt die DBV-Winterthur über besonders günstige Tarife an Sie, als Versicherte weiter.
Eine weitere Stärke von "Vision": die tariflichen Leistungen. Ob Sie komfortabel oder besonders preisgünstig versichert sein möchten, hängt von Ihnen ab. Wählen Sie aus vier Leistungs- und Servicevarianten diejenige aus, die am besten zu Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen passt.


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