Bautipp: Schlüsselfertig und doch nicht fertig?

Wer sich sein Eigenheim "schlüsselfertig" errichten lässt und am Tag der Abnahme gleich einziehen möchte, kann eine böse Überraschung erleben. Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass der Begriff nicht rechtsverbindlich definiert ist. So kann ein schlüsselfertiges Haus komplett bezugsfertig sein, muss es aber nicht. Was im einzelnen darunter zu verstehen ist, sollte unbedingt in der Baubeschreibung festgehalten werdenWer sich sein Eigenheim "schlüsselfertig" errichten lässt und am Tag der Abnahme gleich einziehen möchte, kann eine böse Überraschung erleben. Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass der Begriff nicht rechtsverbindlich definiert ist. So kann ein schlüsselfertiges Haus komplett bezugsfertig sein, muss es aber nicht. Was im einzelnen darunter zu verstehen ist, sollte unbedingt in der Baubeschreibung festgehalten werden. Der dort definierte Leistungskatalog muss eindeutigen Aufschluss über sämtliche Innenausbauarbeiten wie etwa das Streichen der Wände, Fliesenlegen sowie die Errichtung der Außenanlagen bringen. Was die Baufamilie selbst zu erbringen hat, sollte vor Vertragsunterzeichnung exakt vereinbart werden.


Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.

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