Grillsaison - Streit auf dem Balkon

Mit dem schönen Wetter beginnt die Balkonsaison und oft auch der Ärger zwischen Nachbarn. Ob Grillen auf einem Balkon zulässig ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Juristisch geht es darum, ob Grillen zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung gehört oder nicht. Die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauches des Balkons ist dann erreicht, wo Mitmieter gestört oder die Bausubstanz beeinträchtigt und dadurch Rechte des Hauseigentümers beeinträchtigt werdenMit dem schönen Wetter beginnt die Balkonsaison und oft auch der Ärger zwischen Nachbarn. Ob Grillen auf einem Balkon zulässig ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Juristisch geht es darum, ob Grillen zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung gehört oder nicht. Die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauches des Balkons ist dann erreicht, wo Mitmieter gestört oder die Bausubstanz beeinträchtigt und dadurch Rechte des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.

"Daraus resultieren auch oft unterschiedliche und sich widersprechende Gerichtsurteile", betont Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse. So urteilte das Landgericht Stuttgart, dass dreimal zwei Stunden jährlich oder sechs Stunden zulässig aber auch ausreichend sind (Az. 10 T 359/96). Das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96) ist der Auffassung, dass von April bis September einmal im Monat mit 48-stündiger Voranmeldung auf dem Balkon gegrillt werden darf. Das Landgericht Essen (Az. 10 S 437/01) hat sogar entschieden, dass durch mietvertragliche Regelungen ein absolutes Grillverbot, sowohl auf Holzkohlengrill als auch auf einem Elektrogrill, verhängt werden kann.

"Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt mit seinen Nachbarn sprechen, bevor er den Grill auf den Balkon stellt", warnt Susanne Dehm. In jedem Fall ist immer darauf zu achten, dass nicht zu viel Qualm entsteht und kein Rauch in die Nachbarwohnung zieht. Sonst kann sogar ein Bußgeld fällig werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ. 5 Ss 149/95).

Bevor man gegen einen Nachbarn in den juristischen Grillkrieg zieht, sollte man sich besser vorab bei einem Anwalt informieren. In vielen Bundesländern kann man jedoch in diesen Fällen nicht mehr direkt vor Gericht klagen, sondern muss vorher zwingend eine zugelassene Gütestelle aufsuchen.

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