Gute Karten für Bauherren bei Pfusch

Hatten an einem Bauteil mehrere Unternehmen aufeinander aufbauend gearbeitet und dieses stellt sich hinterher als schadhaft heraus, war es nach der allgemeinen Rechtsprechung strittig, ob die jeweiligen Firmen als Gesamtschuldner haften, wenn die Mängel wirtschaftlich sinnvoll nur auf eine einheitliche Weise beseitigt werden könnenHatten an einem Bauteil mehrere Unternehmen aufeinander aufbauend gearbeitet und dieses stellt sich hinterher als schadhaft heraus, war es nach der allgemeinen Rechtsprechung strittig, ob die jeweiligen Firmen als Gesamtschuldner haften, wenn die Mängel wirtschaftlich sinnvoll nur auf eine einheitliche Weise beseitigt werden können.
"Dieses heikle Problem hat der Bundesgerichtshof für alle Bauherren entschärft", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein diesbezügliches Urteil der Bundesrichter hin (Az.: VII ZR 126/02). Demnach haftet jedes einzelne Unternehmen - also Vor- und Nachunternehmer - für Mängel ihrer Werke bei Bestehen nur einer einheitlichen Sanierungsmöglichkeit gesamtschuldnerisch.
Im zu verhandelnden Fall stellten sich bei Abnahme der Arbeiten Risse in der Mauer und im Putz heraus. Die Richter argumentierten, dass sich hier mehrere Tätigkeiten zu einer Gesamtleistung vereinigten und daher auch nur eine einheitliche Sanierung in Frage komme. In diesem Fall seien beide Unternehmen, der Maurer sowie der Verputzer, gleichermaßen haftbar zu machen.

- https://www.baumagazin.de/2189