Baumwurzeln in Nachbars Garten

Bäume sind immer wieder ein Streitgrund zwischen Nachbarn. So muss ein Baumeigentümer zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass die Baumwurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsenBäume sind immer wieder ein Streitgrund zwischen Nachbarn. So muss ein Baumeigentümer zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass die Baumwurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen.
Ist das der Fall, so kann der Nachbar die auf seinen Grund hinübergewachsenen Baumwurzeln selbst beseitigen und die dafür relevanten Kosten vom Baumeigentümer erstattet verlangen. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hin (Az.: V ZR 99/03).
Die beiden Nachbarn waren in Streit geraten, weil die Wurzeln eines Kirschbaums auf dem Nachbargrundstück die Betonplatten des Gartenwegs hochgedrückt hatten. Der Nachbar ließ daraufhin den Weg aufbrechen und durch einen mit Kleinpflastersteinen befestigten Weg ersetzen. Die Kosten verlangte er vom Baumeigentümer ersetzt.
Die BGH-Richter legten dar, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn entweder die Beseitigung von herüberwachsenden Baumwurzeln verlangen oder diese auch genauso gut selbst beseitigen könne. Zu Beachten sei dabei allerdings, dass er lediglich den Betrag erstattet bekomme, die der Eigentümer des Baums für die Beseitigung der Beeinträchtigung hätte aufwenden müssen. In diesem Fall die Kosten für ein Aufnehmen der von der Baumwurzel hochgedrückten Betonplatte, dem Abschneiden der Baumwurzel, dem Wiederherstellen des Untergrunds und dem Wiedereinlegen der Betonplatte. Die Ausgaben für seine "Luxussanierung" mit Kleinpflastersteinen könne er jedoch nicht verlangen.

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