Gleicke (bmvbw): Unnötige Verunsicherung von Bauherren durch die Thüringer Landesregierung

Mit Unverständnis hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke, auf Pressemeldungen zu Problemen der Wohneigentumsförderung in Thüringen reagiert. Darin werde über eine Verunsicherung von Bauherren durch aktuelle förderpolitische Entscheidungen berichtet und diese fälschlich auch noch dem Bund angelastet. So warten Bauherren laut Zeitungsberichten seit Monaten auf ihren Bescheid zur WohnungsbauförderungMit Unverständnis hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke, auf Pressemeldungen zu Problemen der Wohneigentumsförderung in Thüringen reagiert. Darin werde über eine Verunsicherung von Bauherren durch aktuelle förderpolitische Entscheidungen berichtet und diese fälschlich auch noch dem Bund angelastet. So warten Bauherren laut Zeitungsberichten seit Monaten auf ihren Bescheid zur Wohnungsbauförderung.

Gleicke wies darauf hin, dass die Haushaltssperre der Thüringer Landesregierung zu einem Bewilligungsstopp bei der sozialen Wohnraumförderung geführt habe. Zunächst habe das Land - ohne Grund - seine im Landeshaushalt vorgesehenen Fördermittel zurück gehalten, bis die Verwaltungsvereinbarung über die zusätzlich vom Bund bereit gestellten Finanzhilfen von allen 16 Ländern unterschrieben war.
"Nunmehr stehen auch die Bundesmittel zur Verfügung, aber Thüringen sperrt das gesamte Förderprogramm", so Gleicke. Es liege nun beim Land, das selbst geschaffene Problem für die Antragsteller kurzfristig zu lösen: Es sollte Ausnahmen von der Haushaltssperre zulassen, statt Entscheidungen bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes zu verschieben.

Völlig falsch sei zudem die Behauptung, die betroffenen Bauherren und Erwerber könnten wegen des Zeitverzuges bei der Bewilligung der sozialen Wohnraumförderung auch keine Eigenheimzulage mehr erhalten, weil sie ihr Eigenheim nicht mehr bis zum 31. Dezember 2004 - dem vorgesehenen Stichtag für das Auslaufen der Zulage - beziehen könnten.
Entscheidend sei vielmehr der Antrag auf Baugenehmigung bzw. der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf hätten alle Bauherren, die vor dem 1. Januar 2005 den Antrag auf Baugenehmigung stellen, und Erwerber, die vor diesem Datum den notariellen Kaufvertrag abschließen, noch Anspruch auf die Eigenheimzulage. Für sie gelten die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Demgegenüber entscheide das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung - die also nach dem 1. Januar 2005 erfolgen können - über den Beginn des achtjährigen Förderzeitraums. Die Förderberechtigung bestehe dann ab dem Zeitpunkt des Einzugs.

Im Interesse der Bauherren und Erwerber, so Gleicke, sollten die Fehlinformationen schnell korrigiert werden.


www.bmvbw.de (Pressemitteilung)

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