Bei Mietkündigung auf den Samstag achten

Beim termingerechten Zugang eines Mietkündigungsschreibens sollten Vermieter wie Mieter genau auf die Samstage achten. Denn in der Rechtsprechung wird dieser Tag hinsichtlich der Fristen nicht immer einheitlich beurteilt. Auf diesen wichtigen Punkt weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hinBeim termingerechten Zugang eines Mietkündigungsschreibens sollten Vermieter wie Mieter genau auf die Samstage achten. Denn in der Rechtsprechung wird dieser Tag hinsichtlich der Fristen nicht immer einheitlich beurteilt. Auf diesen wichtigen Punkt weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hin.
Laut Mietrecht muss die schriftliche Kündigung eines Mietvertrags dem Vertragspartner spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, wenn sie zum Ende des übernächsten Monats gelten soll. Gehen Kündigungen verspätet zu, verschiebt sich der Auszugstermin immer um einen Monat. Auch der Samstag zählt als Werktag, außer: Ist der dritte Werktag ein Samstag, endet die Frist am nächsten Werktag, also am darauf folgenden Montag (§
193 BGB).
So sah es jedenfalls das Landgericht Aachen. Im betreffenden Fall ging die Kündigung am Mittwoch, dem 5. Februar 2003, ein und sollte zum 30. April wirken. Zu spät, urteilten die Richter.
Sie zählten bereits den 1. Februar, einen Samstag, als Werktag.
Somit hätte das Schreiben bereits am 4. Februar vorliegen müssen. Die Frist läuft in diesem Fall von Samstag bis Dienstag.
Liegt der Samstag am Anfang oder innerhalb der Frist, zählt er als Werktag, so das Aachener Gericht (Az. 6 T 67/03).
Anders ticken die Uhren in der Hauptstadt. In einem ähnlichen Fall im besagten Februar sah das Berliner Amtsgericht den Fall anders. Das Gericht folgte hier der herrschenden Meinung, wonach der Sonnabend bei der Fristberechnung "generell nicht als Werktag anzusehen ist" (AG Mitte, Az. 12 C 219/03). Hier war der Eingang des Kündigungsschreibens am 5. Februar fristgerecht.
"In der Praxis kann somit diese "Werktags-Regelung" eine komplette Monatsmiete kosten oder einsparen", betont Jörg Hofmann. Wer auf Nummer sicher gehen will, umgeht besser einen Samstag zu Monatsbeginn und kündigt vorher.

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