Immobilienkauf ohne Trauschein – besser gegenseitig absichern

Immer mehr Paare ohne Trauschein realisieren gemeinsam den Traum vom Eigenheim. „Doch in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen im Gegensatz zur Ehe andere rechtliche Regeln“, betont Anette Rehm von der Quelle BausparkasseImmer mehr Paare ohne Trauschein realisieren gemeinsam den Traum vom Eigenheim. „Doch in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen im Gegensatz zur Ehe andere rechtliche Regeln“, betont Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Was geschieht, wenn einer der beiden Partner mehr in die gemeinsame Immobilie investiert hat? Was, wenn aus Gründen der Eigenheimzulage formal die Immobilie von einem alleine erworben wird? Was passiert bei einer Trennung oder bei Tod eines der Lebenspartner?

Bereits vor dem gemeinsamen Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie sollte das Paar daher seine rechtliche und finanzielle Absicherung schriftlich klären“, empfiehlt daher Anette Rehm.
So regelt zum Beispiel ein Partnerschaftsvertrag, wer beim Scheitern der Beziehung nachträglich am Eigentum beteiligt wird oder in welcher Form er sein Geld zurückbekommt. Aspekte des Wohnrechts oder der Schuldentilgung können hier ebenfalls festgelegt werden. Auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor dem Kauf einer Immobilie ist möglicherweise sinnvoll. Im GbR-Vertrag kann dann geregelt werden, wie zum Beispiel mit ungleichen Finanzierungsanteilen im Fall der Trennung sowie bei späterer Heirat oder Tod verfahren werden soll.
Ebenfalls zu beachten ist, dass es für Paare ohne Trauschein keine gesetzlichen Erbrechte gibt. Bleibt das Paar kinderlos und einer der Partner stirbt, so erben dessen Eltern oder Geschwister seinen Anteil an der Immobilie, nicht der Lebenspartner. Hatte das Paar Kinder, erben diese und nicht der Partner. „Per notariellem Erbvertrag sollten daher gegenseitig bindende erbrechtliche Verfügungen festgelegt werden“, rät Anette Rehm.

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