Wenn Modernisierung zu Mietminderung führt

Ein maßgebliches Kriterium für einen Vertragsabschluss ist für einen Mieter auch die Helligkeit der Wohnräume. Deshalb kann der Einbau kleinerer Fenster im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme zu einem Mietmangel führen. Auf dieses für Vermieter wichtige Urteil des Landgerichts Berlin weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hinEin maßgebliches Kriterium für einen Vertragsabschluss ist für einen Mieter auch die Helligkeit der Wohnräume. Deshalb kann der Einbau kleinerer Fenster im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme zu einem Mietmangel führen. Auf dieses für Vermieter wichtige Urteil des Landgerichts Berlin weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hin.
Im verhandelten Fall ließ ein Vermieter statt der bisherigen hölzernen Altbaufenster neue Isolierglasfenster einbauen. Dies befürworteten die Mieter auch. Nach Beendigung der Bauarbeiten waren ihre Räume jedoch wesentlich dunkler, denn die Glasfläche war um 23 Prozent - fast um ein Viertel - verringert worden.
Die Mieter klagten auf Mietminderung bis zur Wiederherstellung der früheren Fenstergröße. Das Gericht gab ihnen Recht. Die Verringerung der Glasfläche um 23 Prozent sei erheblich und stellt einen Mangel der Mietsache dar, urteilten die Richter.
Pro betroffenem Fenster durften die Bewohner die Miete um drei Prozent mindern. Zudem haben sie einen Mängelbeseitigungs- anspruch dahingehend, dass der Vermieter die vor der Modernisierung vorhandene größere Glasfläche der Fenster wiederherstellt.



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