Verspätete Unterschrift kann Mietvertrag ändern

Nachlässigkeit kann teuer kommen. Ein Mieter hatte einen befristeten Mietvertrag unterschrieben, der Vermieter bummelte, unterzeichnete erst nach einigen Monaten. Erst danach schickte er den Vertrag an den inzwischen eingezogenen Mieter zurückNachlässigkeit kann teuer kommen. Ein Mieter hatte einen befristeten Mietvertrag unterschrieben, der Vermieter bummelte, unterzeichnete erst nach einigen Monaten. Erst danach schickte er den Vertrag an den inzwischen eingezogenen Mieter zurück. Ein Fehler, wie sich später herausstellte. "Als der Mieter bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kündigte, sah sich der Vermieter plötzlich mit einer anderen Vertragslage konfrontiert", erklärt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein Urteil des Landgerichts Stendal hin (Az. 22 S 107/03).

Durch die verspätete Unterschrift und Zustellung des Vertrages kam nämlich kein befristetes sondern nur ein unbefristetes Mietverhältnis zustande. Laut Gericht handelte es sich auf Grund der langen Zeitdauer zwischen Vertragsbeginn (Einzug) und Vermieter-Unterschrift hier lediglich um einen mündlichen Vertrag und diese seien immer unbefristet. Der Mieter konnte somit früher ausziehen.
"Während man einen unbefristeten Vertrag auch mündlich abschließen kann, ist bei einem befristetem Mietvertrag die schriftliche Form zwingend," betont Anette Rehm.

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