WEG-Recht: Wer das größere Haus hat, bestimmt

Ein Albtraum für jeden Immobilienbesitzer: Der Nachbar beschließt und man muss zahlen. So jedenfalls erging es nach Informationen von Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse einem Hausbesitzer in BayernEin Albtraum für jeden Immobilienbesitzer: Der Nachbar beschließt und man muss zahlen. So jedenfalls erging es nach Informationen von Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse einem Hausbesitzer in Bayern.
Eine Wohnanlage bestand aus zwei frei stehenden Einfamilienhäusern. In der Gemeinschaftsordnung war geregelt, dass jeder Eigentümer sein Objekt in einem ordnungsgemäßem Zustand zu halten hat.

Da die Fenster und Fensterläden renovierungsbedürftig waren, beschlossen die Eigentümer einen Neuanstrich und, wo nötig, den Austausch der Fenster. Der Eigentümer der kleineren Wohneinheit wollte jedoch nicht alle betroffenen Fenster austauschen.

Doch, er muss, sagte der Besitzer der größeren Wohneinheit. Das Bayerische Oberste Landesgericht gab ihm Recht. Fenster und Fensterläden gehörten zwar einerseits zum Gemeinschaftseigentum, befänden sich andererseits aber in den einzelnen Wohneinheiten.
Der Besitzer des kleineren Hauses war verpflichtet zu renovieren, auch wenn er die Kosten allein zu tragen hatte (Az.
2Z BR 241/03).

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