Prozessverlierer muss Gutachterkosten zur Baumängelfeststellung erstatten

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für ein Gutachten, das zwar vor Zustellung der Klage, aber in deren unmittelbarem Zusammenhang in Auftrag gegeben wurde, erstatten, wenn er den Prozess verliert. Über dieses Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Bauherren und -unternehmerEin Bauunternehmer muss die Kosten für ein Gutachten, das zwar vor Zustellung der Klage, aber in deren unmittelbarem Zusammenhang in Auftrag gegeben wurde, erstatten, wenn er den Prozess verliert. Über dieses Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Bauherren und -unternehmer.

Ein Bauherr hatte aufgrund baulicher Mängel die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags an das Bauunternehmen verweigert. Da ihm der Unternehmer mit einer Zahlungsklage drohte, ließ der Bauherr vorsorglich ein privates Gutachten anfertigen.

Als es zur Verhandlung kam, konnte der Bauherr an Hand des Gutachtens die Mängel nachweisen. Die Klage auf Zahlung wurde daraufhin vom Gericht abgewiesen.
Die Richter vertraten zudem die Auffassung, dass das Gutachten aus Sicht des Häuslebauers angebracht gewesen sei, da er mit der Zahlungsklage des Unternehmers habe rechnen müssen. Der unterlegene Prozessgegner muss daher auch die Kosten für dieses vor dem Prozess privat in Auftrag gegebene Gutachten übernehmen (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Az. 4 W 6/04).

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