Mieter können Einzugsermächtigung aus wichtigem Grund widerrufen

Vermieter dürfen ihre Forderungen nicht einfach per Lastschrifteinzug geltend machen. Mieter können deshalb eine im Mietvertrag vereinbarte Einzugsermächtigung widerrufen, wenn die finanziellen Forderungen des Vermieters strittig sindVermieter dürfen ihre Forderungen nicht einfach per Lastschrifteinzug geltend machen. Mieter können deshalb eine im Mietvertrag vereinbarte Einzugsermächtigung widerrufen, wenn die finanziellen Forderungen des Vermieters strittig sind. Darüber informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse, unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg.

Obwohl der Mieter vorher in einem Schreiben erklärte, dass er mit der Forderung nicht einverstanden ist, hatte die Vermieterin eigenmächtig eine Nebenkostennachzahlung eingezogen. Daraufhin stornierte der Mieter die Einzugsermächtigung. Das Gericht gab ihm Recht (Az. 49 C 609/04).
Mieter können dies übrigens auch tun, wenn etwa eine Mieterhöhung oder -minderung strittig ist.

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