Bei Umstellung von Öl auf Fernwärme kein einstimmiger Beschluss nötig

Soll in einer Wohnungseigentumsanlage die Heizung von Öl auf Fernwärme umgestellt werden, so bedarf es keines einstimmigen Beschlusses der Eigentümer. Auf diese wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Miteigentümer von Wohnungseigentumsanlagen aufmerksamSoll in einer Wohnungseigentumsanlage die Heizung von Öl auf Fernwärme umgestellt werden, so bedarf es keines einstimmigen Beschlusses der Eigentümer. Auf diese wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Miteigentümer von Wohnungseigentumsanlagen aufmerksam.

Im vorliegenden Fall stritten die Wohnungseigentümer über die Frage, ob die Umstellung der Beheizung des Hauses von Ölheizung auf Fernwärme eine bauliche Maßnahme ist und als solche der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Die Richter des OLG werteten den Anschluss an das Fernwärmenetz jedoch als modernisierende Instandhaltung. Dies trifft hier auch zu, wenn die Beheizungsart selbst geändert wird.
Da demnach keine bauliche Maßnahme gegeben ist, kann die Gemeinschaft hierüber mit einfachem Mehrheitsbeschluss entscheiden (OLG Hamburg, Az. 2 Wx 18/04).

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