Vermieter muss Preissprünge bei Nebenkosten begründen

Steigende Betriebskosten kennt jeder Mieter. Liegen jedoch einzelne Positionen bei einer Erhöhung von mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, so muss ein Vermieter nachvollziehbare Gründe für diesen Anstieg angeben. Auf diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hinSteigende Betriebskosten kennt jeder Mieter. Liegen jedoch einzelne Positionen bei einer Erhöhung von mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, so muss ein Vermieter nachvollziehbare Gründe für diesen Anstieg angeben. Auf diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.

Im Berliner Fall gaben vor allem die stark gestiegenen Kosten für den Hauswart sowie für einen Sicherheitsdienst Anlass zum Streit zwischen Vermieter und Mieter. Insgesamt waren die Betriebskosten um etwa zehn Prozent gestiegen, allein die Steigerung der Hauswartskosten betrug jedoch volle 69 Prozent.
Diese Forderungen wollte der Mieter nicht bezahlen.

Die höchsten Berliner Zivilrichter gaben dem Mieter Recht. Der Vermieter müsse die Gründe der Preissteigerung und deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darlegen. Ist er dazu nicht plausibel in der Lage, könne er wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit diese Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.
(Urteil vom 12.01.2006, Az. 12 U 216/04).

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