Saxophon am Abend? - Ein Musizierverbot ist durchaus möglich

Fühlt sich eine Mehrheit von Wohnungseigentümern durch Hausmusik gestört, so dürfen nach Auskunft der LBS diesem Hobby in der Eigentümerversammlung durchaus Grenzen gesetzt werden. Selbst das Verbot, ab 20 Uhr ein Instrument zu spielen, kann in bestimmten Fällen möglich sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart zeigt (Aktenzeichen: 8 W 68/97).Fühlt sich eine Mehrheit von Wohnungseigentümern durch Hausmusik gestört, so dürfen nach Auskunft der LBS diesem Hobby in der Eigentümerversammlung durchaus Grenzen gesetzt werden. Selbst das Verbot, ab 20 Uhr ein Instrument zu spielen, kann in bestimmten Fällen möglich sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart zeigt (Aktenzeichen: 8 W 68/97).

Sachverhalt:

Bei einer Wohnungseigentümer - Versammlung hatte die Mehrheit der Teilnehmer eine Hausordnung beschlossen, derzufolge "das Singen und Musizieren" nur "von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr" möglich sei. Und auch das nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke. Ein leidenschaftlicher Saxophonspieler unter den Wohnungseigentümern hatte dagegen gestimmt, war aber unterlegen. Er zog anschließend vor Gericht, weil er sich in seinen Rechten unangemessen beschränkt sah und darauf hoffte, sein Instrument am Abend länger blasen zu dürfen.

Urteil:

Während der Mittagszeit, in der Nacht und auch noch am frühen Morgen sollte in einem Mehrparteienhaus Ruhe herrschen - darüber sind fast alle deutschen Gerichte einer Meinung. Doch in der Abendzeit ließ die deutsche Rechtsprechung nach den Erkenntnissen der Landesbausparkasse bisher fast durchgehend ein Musizieren bis 22 Uhr zu. Nur so, meinten die Gerichte, sei es auch den Berufstätigen möglich, noch genügend üben zu können. Die Stuttgarter Richter haben sich bewußt über diese Maximalfrist hinweggesetzt. Ihre Begründung: Die abendliche Ruhe der anderen Wohnungseigentümer habe hier Vorrang vor den Interessen des einzelnen. Außerdem habe der Saxophonspieler nicht deutlich genug dargelegt, warum seine Übungen nicht bis 20 Uhr beendet sein können.

- https://www.baumagazin.de/371