„Wohn-Riester“ für junge LeuteFrühstarter-Bonus in Richtung Eigenheim

Für Berufsanfänger ist der Ruhestand noch weit entfernt. Doch gerade für junge Menschen lohnt es sich, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen: Wer einen Riester-Vertrag besitzt und noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt ab 2008 im ersten Beitragsjahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Ein solider Vorsorgebaustein ist Wohneigentum, wie das neue Eigenheimrentengesetz bestätigt. Damit lassen sich Altersvorsorge-Zulagen jetzt auch für die Finanzierung der eigenen vier Wände einsetzen. „Auch zertifizierte Bausparverträge und Baudarlehen werden gefördert“, erklären die Experten der Landesbausparkassen (LBS).Ob Ausbildung oder Studium – wer ins Berufsleben startet, hat noch 40 Jahre oder länger zu arbeiten. Künftige Rentner müssen sich außerdem darauf einstellen, ihre Einkünfte später je nach Jahrgang voll zu versteuern. Es gilt, die wertvolle Zeit bis zum Ruhestand zu nutzen. Besonders die junge Generation kann durch rechtzeitiges Sparen beim Aufbau einer privaten Zusatzrente gewinnen. Einen Anreiz bietet der neue Berufseinsteiger-Bonus: Riester-Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten seit dem 1. Januar 2008 einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Diesen gibt es auch für bereits abgeschlossene Verträge, wenn der Zulageberechtigte am 1. Januar 2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich – der Bonus wird automatisch gutgeschrieben, wenn der Sparer für ein nach dem 31. Dezember 2007 beginnendes Beitragsjahr Riester-Zulagen beantragt.

Beispiel: Riester-Förderung in der Ausbildung

Der 19-jährige Paul hat 2007 mit seiner Ausbildung begonnen und möchte mit einem Riester-Vertrag zusätzlich privat vorsorgen. Um die volle Grundzulage von 154 Euro im Jahr zu erhalten, muss er – zusammen mit den staatlichen Zulagen – vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Bei niedrigeren Beträgen wird die Zulage anteilig gekürzt. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro.

Bei einem Jahresgehalt von 8.000 Euro muss Paul inklusive Zulage insgesamt 320 Euro im Jahr in einen Vertrag einzahlen. Das bedeutet, nach Abzug der Riester-Grundzulage von 154 Euro braucht er selbst nur 166 Euro aus der eigenen Tasche aufzubringen – das sind rund 14 Euro im Monat. Zusätzlich erhält er einmalig den Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Eigenheimrentengesetz in Kraft

Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) gibt es für die Finanzierung der eigenen vier Wände rückwirkend zum 1. Januar 2008 dieselben Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Um die Förderung zu erhalten, muss sich die Immobilie in Deutschland befinden, selbst genutzt und nach dem 31. Dezember 2007 erworben werden.

Neuregelung der Wohnungsbauprämie

Änderungen gibt es künftig auch bei der Wohnungsbauprämie (WoP): Zur Zeit erhalten Bausparer ab 16 Jahren auf eigene Sparraten zwischen 50 und 512 Euro im Jahr 8,8 Prozent WoP. Ab 2009 wird die Prämie für Neuverträge grundsätzlich nur noch gewährt, wenn das Kapital wohnwirtschaftlich verwendet wird. Ausnahme: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Die WoP gibt es in diesem Fall für die letzten sieben Sparjahre. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen. „Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Wer bis zum 31. Dezember 2008 einen Bausparvertrag abschließt und mindestens eine Regelsparrate einzahlt, kann nach sieben Jahren noch frei über Guthaben und Prämie verfügen“, erläutern die LBS-Experten.

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