Passivhaus ist nicht gleich PassivhausBauziele vertraglich festlegen

Wer einen Kaufvertrag über ein schlüsselfertiges "Passivhaus" abschließt, der hat noch lange keine Garantie dafür, auch wirklich ein Passivhaus zu bekommen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.Der Begriff Passivhaus ist nämlich nicht gesetzlich geschützt. Deshalb sollte der Käufer im Vertrag genau festschreiben lassen, was er erwartet. Ein Passivhaus soll laut Definition maximal anderthalb Liter Heizöl (oder anderthalb Kubikmeter Erdgas) pro
Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen. Diese idealen Werte lassen sich allerdings nur durch exakte Planungen, detaillierte Berechnungen und vor allem sorgfältige Bauausführung garantieren.
Passivhäuser müssen absolut winddicht sein. Das Gebäude muss lückenlos in eine ausreichende Wärmdämmschicht verpackt sein, es dürfen keine Wärmebrücken entstehen, und alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Garantiert und überprüft werden kann das Ergebnis nur durch sorgfältige Baukontrolle und mit dem so genannten Blower-Door-Test. Beides sollte laut VPB im Vertrag fest verankert werden.

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