Sind die Fallrohre angeschlossen?Anschluss an Zisterne im Festpreis meist nicht enthalten

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der hofft, er kann zum festgesetzten Stichtag in ein fertiges Haus einziehen und es auch sofort benutzen.Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesem Irrglauben: Viele Bauträger sehen zum Beispiel in ihren Verträgen die Führung der Fallrohre nur bis zur Oberkante (OK) des Geländes vor. Mehr ist im Festpreis nicht inbegriffen. Das heißt: Die Fallrohre, die den Regen vom Dach ableiten, und eigentlich in die Kanalisation münden sollen, enden über dem Erdboden. Die Weiterführung der Rohre und deren Koppelung ans öffentliche Leitungsnetz - oder an die eigene Zisterne - muss der Hauskäufer selbst  veranlassen. Er muss diese Anschlüsse beantragen, den Auftrag dazu vergeben und die Arbeiten zusätzlich bezahlen. Das ist ärgerlich, teuer und zeitaufwändig - aber rechtlich in Ordnung, denn nur was im Vertrag steht, das muss der Bauunternehmer liefern. Sind die Anschlüsse im Vertrag und Festpreis nicht enthalten, braucht er sie auch nicht auszuführen.

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