Missgeschick im UrlaubWer haftet bei Schäden im Feriendomizil?

Viele Bundesbürger nutzen gelegentlich Wochenenden oder Feiertage für einen Kurzurlaub an der See oder im Gebirge. Leider wird manch ein Aufenthalt durch Ärger und zusätzliche Kosten getrübt, denn auch im Ferienhaus oder Hotel kann ein Missgeschick geschehen.
Beim Abräumen des Esstischs in der Ferienwohnung fällt ein Teller herunter und beschädigt die Bodenfliesen. Im Hotelzimmer hüpfen die Kinder auf dem Bett herum und der Lattenrost zerbricht. Ärgerlich in jedem Fall, doch die Kosten für den Schaden am Fußboden übernimmt nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung die Privathaftpflicht. Sie tritt nämlich im Ausland für Schäden an fremden Immobilien ein – vorausgesetzt, der Aufenthalt dort ist nicht langfristig angelegt. Die Kosten für den Lattenrost werden nur erstattet, wenn Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen mitversichert sind. Daher raten die Experten, vor jeder Urlaubsreise den persönlichen Haftpflichtschutz noch einmal kurz zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern – der Ersatz eines antiken Sekretärs im Luxushotel kostet im Zweifelsfall mehr.

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