KfW-Finanzspritze für altersgerechten UmbauBis zu 2.500 Euro für Eigentümer und Mieter

Gute Nachricht für Eigentümer und Mieter: Für den altersgerechten Umbau der heimischen vier Wände gibt es bei der staatlichen KfW-Bank jetzt einen Zuschuss bis zu 2.500 Euro.Bei Umbaukosten von mindestens 6.000 Euro übernimmt die KfW fünf Prozent, maximal aber 2.500 Euro. Eine willkommene Finanzspritze, vertrauen doch einer Schwä-bisch Hall-Studie zufolge fast 90 Prozent der Hausbesitzer über 50 bei der Altersvorsorge auf die eigene Immobilie. Aber auch Mieter können die Förderung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, der Vermieter ist mit den Umbaumaßnahmen einverstanden.
Gefördert werden praktisch alle Maßnahmen, die das Wohnen im Alter erleichtern – vom Einbau eines Treppenlifts über Rampen für Roll-stuhlfahrer bis zur Umgestaltung des Bades mit leicht erreich- und bedienbaren Armaturen und Sanitäreinrichtungen. Beantragt werden muss der KfW-zuschuss bereits vor Baubeginn, für die Gewährung des KfW-Zuschusses gelten dann einige technische Anforderungen, etwa für die Mindestbreite neuer Türen oder die maximale Höhe eines Waschtisches. Architekten oder Handwerksunternehmen sollten daher über diese Standards Bescheid wissen, denn sie müssen auch bestätigen, dass die Anforderungen nach dem Umbau erfüllt werden.
Den neuartigen Zuschuss können auch die Erstkäufer von altersgerecht modernisierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie entsprechender Eigentumswohnungen direkt bei der KfW beantragen. Das unterscheidet die neue Förderung von den zinsverbilligten KfW-Darlehen, die man alternativ nach wie vor in Anspruch nehmen kann – dies allerdings nur über eine Bank oder Bausparkasse.

Tipps rund um den altersgerechten Umbau finden Interessenten in der kostenlosen Broschüre „Gut leben, wo ich zu Hause bin“. Der Ratgeber, den die Deutsche Seniorenliga gemeinsam mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall herausgibt, ist telefonisch bestellbar unter 0791/46-4902.

- https://www.baumagazin.de/4448