Gerüchte um FlexstromBilligstromanbieter in der Kritik

Noch ist es nicht amtlich, mehrere Stellen berichten aber bereits davon, dass Flexstrom, der zurzeit größte unabhängige Stromanbieter, finanziell in Schwierigkeiten steckt. Viele Kunden sind mit dem Billigstromanbieter unzufrieden und äußern ihre Kritik nicht leise, sodass sogar Stiftung Warentest warnt. Wer einen neuen Stromanbieter sucht, sollte deswegen auf einige Punkte bei der Wahl achten.Gerichte entscheiden nicht eindeutig

Durch die steigende EEG-Umlage wird der Strom immer teurer. Auch im kommenden Jahr ist eine weitere Erhöhung abzusehen. In den meisten Fällen reicht es dann nicht aus, etwas Strom zu sparen, um die Mehrkosten wieder einzuholen. Stattdessen wechseln die Verbraucher in der Hoffnung, im Geldbeutel wieder mehr Bares zu haben, den Stromversorger, der mit besonders günstigen Angeboten lockt. Allerdings sollte man die Angebote, die dem Interessierten angezeigt werden, mit äußerster Vorsicht begutachten. Man sollte sich also genau die Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte durchlesen. Andreas Stender von der Unternehmensberatung ATKearney warnt beispielsweise davor, dass billiger Strom oft nur im ersten Vertragsjahr wirklich günstig sein. Die Kunden werden so in die Verträge gelockt, müssen dann aber im zweiten Vertragsjahr mit Preiserhöhungen rechnen, um so den Verlust des Unternehmens ausgleichen zu können. 

Günstig wirkt der neue Stromanbieter oft, weil bei einem Anbieterwechsel Bonuszahlungen angeboten werden. Oft werden gleich mehrere Boni vergeben: Ein Sofort-Bonus, der Neukunden-Bonus und Öko-Bonus kommen zusammen, sodass das erste Jahr verlockend günstig erscheint. Ist man sich nicht bewusst, dass im zweiten Jahr die Zahlungen wegfallen, kann der Wechsel teuer werden. Verbraucherschützer kritisieren dieses Vorgehen vehement und mahnten bereits Vergleichsrechner und Stromanbieter ab. Besonders im Zusammenhang mit Flexstrom und seinen Tochterfirmen gab es in der Vergangenheit immer wieder Streit zwischen neuen Kunden und dem Billigstromanbieter. Ein Grund für die zahlreichen Verfahren ist, dass Kunden nach einem Jahr Vertragslaufzeit aussteigen wollten und Flexstrom dann die Bonuszahlungen verweigerte. Die Rechtslage ist hier allerdings nicht eindeutig: So entschieden einige Gerichte zugunsten der Verbraucher, andere hingegen schlugen sich auf die Seite des Anbieters. Ist man Kunde eines Billigstromanbieters geworden und befindet sich in ähnlicher Situation, raten die Verbraucherschützer aber davon ab, gegen den Anbieter zu klagen. Besonders dann, wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt, kann es für den Verbraucher teuer werden, wenn sich das Gericht in seinem Urteil für den Stromanbieter entscheidet. Stattdessen sollen sie abwarten, wie entsprechende Verfahren der Verbraucherzentrale Berlin gegen Flexstrom ausgehen. Unter dem Aktenzeichen 16 O 640/11 ist für den 27. November dieses Jahres der erste Verhandlungstermin angesetzt. Entscheidet das Gericht für die Verbraucherzentrale, können Kunden anschließend ihren Rückzahlungsanspruch einfordern.

Vorsicht bei Vorauszahlungen

Steckdose
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© flickr.com / energiedebatte.ch
Doch nicht nur Flexstrom gerät in die Kritik der Verbraucherzentralen. Auch Extra-Energie (gehört zur Flexstromgruppe) zählt zu den Anbietern, die mit unseriösen Machenschaften auf sich aufmerksam machen. Der Anbieter ist eigentlich dazu verpflichtet, Guthaben, das am Ende des Jahres entsteht, in einer Summe an den Kunden zurückzuzahlen. Extra-Energie hingegen weigert sich und setzt stattdessen die monatlichen Zahlungen der Kunden aus. 
Besonders vorsichtig sollten Interessierte sein, wenn sehr günstige Verträge nur dann möglich sind, wenn man den Jahresbetrag vorauszahlen muss, anstatt mehrmals jährlich oder monatlich abbuchen zu lassen. Im vergangenen Jahr traf es Teldafax und viele Kunden, als das Unternehmen Insolvenz anmelden musste. Kunden, die damals per Vorauskasse gezahlt haben, bekamen weder Strom noch ihre gezahlten Beiträge zurück. Dennoch gibt es aktuell Hoffnung für Kunden, dass zumindest ein Teil der Beiträge zurück erstattet wird. Das Amtsgericht Lingen hat jetzt entschieden, dass Schadenersatz wegen vorsätzlicher Täuschung vorliegt, wenn Zahlungen zu einem Stichtag erfolgen sollten, an dem Teldafax bereits keinen Strom mehr liefern konnte. Ob dies bei den Kunden vorliegt, muss allerdings individuell entschieden werden. 

Hellhörig werden und von einem Vertragsabschluss absehen sollte man außerdem, wenn man eine Kaution zahlen muss, um Strom geliefert zu bekommen oder wenn Paketpreise für einen festgelegten Kilowattverbrauch angeboten werden. Besonders bei günstigen Paketpreisen werden zusätzliche Kilowattstunden häufig sehr teuer.

Auch wenn einige Stromanbieter in die Kritik geraten, sollte man sich bei hohen Stromtarifen nicht davon abhalten lassen, den Anbieter zu wechseln. Über www.strompreisvergleich.net kann man sich zum Beispiel die verschiedenen Angebote aufzeigen lassen und vergleichen.

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