Checkliste für zukünfigte BauherrenNotwendige vertragliche Zusagen vor Bauauftragserteilung

Zukünfigte Bauherren sollten mit dem bevorzugten Bauunternehmen eine ganze Reihe von Fragen geklärt und vertraglich festgehalten haben, bevor sie den Bauftrag verbindlich vergeben. Hier die Checkliste:1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag, kostenlos das Bauvorhaben während der Ausführungsphase durch einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, VQC oder Bauherren-Schutzbund) mindestens 3 x (davon 1 x unmittelbar vor der Abnahme) überprüfen zu lassen?

2. Führt der Auftragnehmer unmittelbar vor der Abnahme kostenfrei ein Differenzdruck- Messverfahren (Blower-Door-Test; DIN EN 13829) durch?
Erhält der Auftraggeber/Bauherr ein Zertifikat über den bestandenen Test?
(Hinweis: Das Zertifikat belegt nur dann einen erfolgreichen Test, wenn in dem Test eine Luftwechselrate von max. 1,5 h-1 erreicht wird.)

3. Hat der Auftragnehmer vor Beginn der Planung bzw. Ausführung auf eigene Kosten ein Baugrundgutachten eingeholt? Hat er dem Auftraggeber/Bauherrn hiervon kostenlos eine Kopie überlassen?

4. Ist der Auftragnehmer – unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung (§ 632a Abs. 3 BGB) – nach dem Vertrag verpflichtet, dem Auftraggeber / Bauherrn eine (zusätzliche) Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung des Bauvorhabens?
In welcher Höhe wird eine solche Sicherheit gestellt? Handelt es sich bei der Sicherheit um eine selbstschuldnerische, bis zur Abnahme bzw. Übergabe des Bauvorhabens befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 20 % der Netto-Vertragssumme?
Wird diese Sicherheit schon bei Vertragsunterzeichnung gestellt?

5. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag verbindlich, bei Abnahme eine Mängel- / Gewährleistungssicherheit für etwaige Mängel, die nach Abnahme entstanden bzw. aufgetreten sind, einschließlich damit zusammenhängender Schadensersatzansprüche zu stellen?
Handelt es sich um eine selbstschuldnerische, auf 5 Jahre und 1 Monat nach Abnahme befristete Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von € 75.000,-?

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