Damit Eigentümer nicht ins Schleudern kommenHaus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht nur im Winter unerlässlich

Glatte Gehwege, vereiste Regenrinnen, Schneemassen auf dem Dach - für Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist der Winter stets mit besonderen Risiken verbunden. "Viele Eigentümer haben zwar eine spezielle Haftpflichtversicherung, doch immer wieder kommt es zu gefährlichen Versicherungslücken, weil wichtige Fristen versäumt werden", sagt Martin Greppmair, Vertriebskoordinator der Euro Grundinvest.Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, stolze Besitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses und Vermieter von Mehrfamilienhäusern haben eines gemeinsam: Kommt auf ihrem Grund und Boden jemand zu Schaden, weil sie ihren Pflichten als Eigentümer nicht nachgekommen sind, stehen sie in der Haftung. Um sich gegen mögliche Ansprüche abzusichern, müssen Eigentümer eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. "Für das selbst genutzte Wohneigentum reicht in der Regel eine Privathaftpflicht", erklärt Greppmair. "Vermieter hingegen benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung - egal ob sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung vermieten."

Auch bereits bestehende Absicherungen sollten regelmäßig geprüft werden. Dabei ist auf ausreichende Deckungssummen zu achten, da viele Altverträge lediglich einen Schutz bis 512.000 Euro bieten. In Anbetracht der hohen Schadensersatzzahlungen bei Personenschäden und teuren Brandschäden ist eine Absicherung unter 5 Millionen Euro nicht mehr zeitgemäß.

Achtung beim Hausausbau: Wer sein Eigenheim um eine Einliegerwohnung erweitert oder bisher selbst genutzte Räumlichkeiten vermietet, sollte seinen Versicherer kontaktieren. "Wenn die Kinder aus dem Haus sind, wird oft Wohnraum frei, der sich ertragreich weitervermieten lässt", weiß der Immobilienexperte der Euro Grundinvest. "Versäumt der Eigentümer jedoch, seinen Versicherungsschutz zu erweitern, kann es schnell teuer werden." Oft reicht es aus, den Versicherer über den neuen Sachverhalt zu informieren. Einige Gesellschaften bieten eine beitragsfreie Absicherung im Zusammenhang mit der Privathaftpflichtversicherung an.

Aber auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen und Besitzer unbebauter Grundstücke brauchen den Versicherungsschutz. Denn: Wenn es im Treppenhaus, im Garten oder rund um das Grundstück zum Schadensfall kommt, steht der Eigentümer in der Pflicht. Bei einer nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Eigentumswohnanlage haftet jeder Eigentümer gesamtschuldnerisch. "Für die Eigentümergemeinschaft sollte der Hausverwalter für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen", sagt Greppmair. "Eine Haftpflicht für jeden Eigentümer ist nicht notwendig."

Euro Grundinvest warnt zudem vor einer Falle, die für Verkäufer von Immobilien zum Verhängnis werden kann: "Die Haftung des Vorbesitzers für ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie erlischt nicht mit dem wirtschaftlichen Übergang, sondern erst mit der Eintragung ins Grundbuch", erläutert Greppmair. "So lange sollte nicht nur der Versicherungsschutz bestehen bleiben. Der Vorbesitzer muss darüber hinaus sicherstellen, dass er seinen Pflichten als Eigentümer nachkommt, solange er im Grundbuch steht." Außerdem geht im Gegensatz zur Immobilienversicherung die Haftpflichtversicherung nicht automatisch auf den Käufer über. Somit ist kein lückenloser Schutz gewährleistet. Auch hier gilt es, rechtzeitig für Versicherungsschutz zu sorgen.

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