Die Fehlerteufel in der Nebenkostenabrechnung85% der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft

Seit annähernd einem Jahr können Mieter auf der Online-Plattform MINEKO.de ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen. Inzwischen haben mehrere tausend Kunden den Service des Portals in Anspruch genommen. Bemerkenswert: 85 Prozent der eingereichten Abrechnungen wiesen Fehler auf, die durchschnittliche Ersparnis lag bei 250 Euro. Heute ziehen die Experten des Portals Bilanz: Das sind die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung.Zwar ist es für einen Laien nicht ganz einfach, eine Betriebskostenabrechnung aufzuschlüsseln und auf ihre Richtigkeit hin zu untersuchen. Doch die wichtigsten Fehler, auf welche die Experten von MINEKO bei ihren Prüfungen stoßen, lassen sich auch ohne Fachwissen entdecken:

Zahlreiche Vermieter versuchen nämlich im Falle eines Umzugs, die sogenannte Nutzerwechselgebühr, d. h. die Kosten für die Erfassung des Energieverbrauchs (z. B. für die Zählerablesung), auf ihre Mieter umzulegen. Dabei zählen diese zu den Verwaltungskosten, die grundsätzlich nicht umlagefähig sind. Eine Ausnahme ist deshalb rechtlich nur dann möglich, wenn die Nutzerwechselgebühr explizit im Mietvertrag berücksichtigt wird.

Auch lohnt es sich, die einzelnen Positionen der Abrechnung daraufhin zu kontrollieren, ob sie Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten enthalten, die ebenfalls nicht umlagefähig sind, solange sie einmalig anfallen. Reparaturen, die aufgrund von Alterung und Abnutzung nötig werden, darf der Vermieter seinen Mietern also grundsätzlich nicht in Rechnung stellen, außer es ist im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen.

Zudem bietet insbesondere bei der Heizkostenabrechnung häufig der Verteilerschlüssel Grund zur Beanstandung. Mit diesem verteilt der Vermieter die Gesamtkosten für sein Mietobjekt auf die unterschiedlichen Mietparteien. Oft wird hier vollständig entweder nach Verbrauch oder nach Wohnraumfläche abgerechnet, obwohl die Heizkostenverordnung vorschreibt, dass die Kosten zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch umgelegt werden dürfen, während der Rest verbrauchsunabhängig abgerechnet werden muss. Der Mieter profitiert in diesem Zusammenhang insbesondere dann, wenn der Vermieter den Verbrauch nicht berücksichtigt hat, denn in diesem Fall darf die Heizkosten- und Warmwasserrechnung pauschal um 15 Prozent gekürzt werden.

Eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich in jedem Fall
Prinzipiell lohnt immer, die Nebenkostenabrechnung einer kritischen Kontrolle zu unterziehen, denn die Experten von MINEKO finden Fehler in der überwiegenden Mehrzahl der geprüften Abrechnungen – und das unabhängig davon, ob diese von privaten oder gewerblichen Vermietern erstellt wurden. MINEKO-Geschäftsführer Constantin Winkelmann führt aus: „Mit Ausnahme von Rechenfehlern, die eher selten sind, finden wir sowohl inhaltlich als auch formal häufig Fehler, die leicht zu vermeiden wären. Mieter sollten dabei vor allem auch kontrollieren, ob ihre Nebenkostenabrechnung fristgerecht erstellt wurde – denn wenn diese später als ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eingeht, sind etwaige Nachforderungen des Vermieters gegenstandslos.“

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