Regierung fördert energieeffiziente SanierungHeizungspumpe tauschen und 30% vom Staat dazu bekommen!

Kaum jemand würde bewusst das Licht anlassen, wenn er den Raum verlässt. Niemand lässt absichtlich den Herd an. Wenn es ums Energiesparen geht, regiert die Vernunft. Doch kaum jemandem ist bewusst, welche Energieverbraucher sich im Keller verbergen. Alte Heizungspumpen können wahre Stromfresser sein. Ein Programm der Bundesregierung fördert seit Anfang August den Austausch alter Heizungspumpen. Besitzer von Wohneigentum sparen also gleich doppelt: Einmal bei den Stromkosten und Dank des Förderprogramms jetzt auch beim Pumpentausch.„Am umweltfreundlichsten ist die Kilowattstunde, die gar nicht erst erzeugt werden muss“, weiß Christian Kruse vom Dortmunder Pumpenhersteller Wilo. „Wer den Strom- und Energieverbrauch im Eigenheim senken möchte, hat jetzt mit der Pumpenförderung ein Ass im Ärmel.“ Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, energieeffiziente Sanierungen speziell zu unterstützen. Im Fokus dieser Förderung steht die Heizungsanlage. „Alte Heizungspumpen verbrauchen mehr Strom als ein Kühlschrank, ein Herd oder ein Wäschetrockner“, weiß Kruse zu berichten. „Werden diese ‚alten Schätzchen‘ gegen moderne Hocheffizienzpumpen ausgetauscht, lassen sich im Handumdrehen jährlich bis zu 160 Euro an Stromkosten sparen.“ Vor diesem Hintergrund rechnet sich ein Austausch, verbunden mit der Förderung für den Kunden schon nach rund zwei Jahren.

Staat übernimmt 30 Prozent der Gesamtkosten
Durch die Pumpenförderung spart der Hausbesitzer nun zusätzlich auch bei der Installation der neuen Pumpen: Betreiber von Heizungsanlagen – in der Regel sind dies die Hausbesitzer – bekommen 30 Prozent der Handwerkerrechnung (auf Pumpe und Installation) für den Austausch von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen vom Staat zurück. Zusätzlich wird auch der hydraulische Abgleich gefördert, der die Effizienz von Heizungsanalgen zusätzlich erhöht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten vom Fachbetrieb durchgeführt werden: „Um einen möglichst effizienten Betrieb der Heizungsanlage zu gewährleisten, muss die Installation vom Fachmann durchgeführt werden“, betont Kruse. „Nur die Gesamtrechnung eines zugelassenen SHK-Fachhandwerkers über Pumpe und Handwerksleistung kann für die Förderung eingereicht werden.“ Förderungswürdig sind Pumpen ab einem Alter von zwei Jahren. „Ob einzelne Pumpen in den Bereich der Förderung fallen, kann der SHK-Fachhandwerker meistens mit einem Blick auf die Pumpe schon herausfinden“, ist sich Kruse sicher.

Antrag wird vom Kunden gestellt
Das Antragsverfahren selbst liegt in der Hand des Kunden. Vor dem Austausch muss sich dieser im Online-Portal des Bundesministeriums für Ausfuhrkontrolle registrieren. Erst dann kann er den Fachhandwerker beauftragen. Nach der Auftragsabwicklung und dem Erhalt (und der Begleichung) der Gesamtrechnung kann er diese einreichen und kommt so in den Genuss der Förderung. „Nicht nur bei der technischen Beratung ist der SHK-Fachhandwerker der erste Ansprechpartner, auch in Sachen Antragsbearbeitung steht er dem Kunden mit Rat und Tat zur Seite.“ Informationen finden sich außerdem auf der Seite www.pumpenfoerderung.de.

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