Baumängel rechtzeitig anzeigenNur 5 Jahre Verjährungsfrist

In einer aktuellen Pressemeldung weißt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) darauf hin, dass Bauherren nach der Abnahme des Bauwerks nur fünf Jahre Zeit haben, um mögliche, erst nach der Abnahme aufgetretene oder erkennbare Mängel an den eigenen vier Wänden geltend zu machen. Diese gesetzliche Verjährungsfrist sollte auf keinen Fall ungenutzt verstreichen. So empfiehlt der BSB, sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist gemeinsam mit einem sachverständigen Berater eine Bestandsaufnahme der eventuell vorhandenen Mängel anzugehen. Hierfür sollten Haus oder Wohnung von Keller bis Dach sorgfältig untersucht werden. Gefundene Mängel müssen dokumentiert werden, d.h. sie sollten schriftlich festgehalten und mit Foto belegt werden. Sodann müssen die festgestellten Mängel vor Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung angezeigt werden. Sollte der Bauunternehmer die Beseitigung des Mangels verzögern, die Verantwortung für den Mangel ablehnen oder gar bestreiten, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, sollte dann möglichst rasch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

- https://www.baumagazin.de/5513