Mauer oder Zaun als Grundstücksgrenze:Was muss man wissen?

[ANZEIGE] Sofern dabei keine geltenden Gesetze missachtet werden, kann jeder innerhalb seiner Grundstücksgrenzen nach eigenem Gusto schalten und walten. Die Grenze des Grundstückes selbst kann allerdings eine Herausforderung sein, denn hierfür sind besondere Regeln zu erfüllen.
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Je nach Bundesland, aber auch abhängig von kommunalen Auflagen kann das Recht auf freie Gestaltung der Grundstücksgrenzen eingeschränkt sein. Ein Beispiel dafür ist die bayrische Landeshauptstadt München, in der Zäune oder Mauern nicht höher als 1,50 Meter sein dürfen. Bezüglich der bei Ihnen vor Ort geltenden Regelungen sollten Sie den Kontakt mit der zuständigen Kommunalverwaltung suchen. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld verbunden mit der Aufforderung, den Zaun beziehungsweise die Mauer durch eine rechtskonforme Alternative zu ersetzen.

Welche Anforderungen gelten bundesweit?

Generell gilt, dass die Begrenzung des Grundstückes durch eine Mauer, einen Maschendrahtzaun oder einen anders beschaffenen Zaun ins Gesamtbild der Straße beziehungsweise des Wohngebietes passen muss. Daher spricht man im Amtsdeutsch auch von einer „ortsüblichen Einfriedung“. Wie streng oder locker diese Ortsüblichkeit ausgelegt werden kann, ist zwischen Nachbarn häufig umstritten und landet sogar immer wieder vor Gericht. Selbstverständlich muss auch die Stadtverwaltung mit der Umzäunung einverstanden sein.

Darüber hinaus macht es einen Unterschied, ob Sie die Mauer oder den Zaun nur als Markierung der Grundstücksgrenze errichten oder ob er gleichzeitig einen Sichtschutz darstellen soll. In beiden Fällen sind Sie laut Nachbarrecht verpflichtet, für den Bau von Zaun oder Mauer die Genehmigung Ihrer Nachbarn einzuholen. Sofern Sie einen vorhandenen, aber in die Jahre gekommenen Zaun nur durch einen ebensolchen ersetzen wollen, muss Ihr Nachbar das in der Regel nicht genehmigen. Allerdings müssen Sie dabei unbedingt die Eigentumsfrage geklärt wissen: Einen kaputten Zaun, der Ihren Nachbarn gehört, dürfen Sie auch dann nicht ohne dessen Erlaubnis ersetzen, wenn Sie sämtliche Kosten selbst übernehmen.

Welche Höhe hat ein Sichtschutzzaun?

Das Nachbarrecht sowie der Bebauungsplan der Gemeinde schreiben fest, wie hoch ein Sichtschutzzaun sein darf und welchen Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Im genannten Beispiel aus München ist die erlaubte Zaunhöhe sehr niedrig. Oftmals sind aber Höhen von 1,70 bis 1,90 Metern zulässig. In vielen Fällen sogar genehmigungsfrei: Sofern Sie das Bau- und Nachbarrecht beachten, müssen Sie für den Bau dann nicht beim Bauamt um Erlaubnis fragen.

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