Absicherung zu Lebzeiten - mit einer Sterbegeldpolice für die Hinterbliebenen vorsorgen

Niemand denkt gern daran: Der Tod wird im täglichen Leben lieber ausgeblendet. Dennoch ist eine zunehmende Bereitschaft zu erkennen, sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinander zu setzen. Ausgelöst wird dieses Nachdenken über das Sterben oft durch den Tod eines nahen Freundes oder Verwandten.Dabei gibt es über die persönliche Trauer einen Aspekt, der viele Familien unvorbereitet trifft: die finanziellen Folgen eines Todesfalls. Bestattungskosten von 10.000 bis 12.000 DM sind mittlerweile die Regel, leicht kann es auch mehr werden.

Wer sich frühzeitig mit seinem eigenen Tod und auch dessen finanziellen Folgen auseinandersetzt, kann seine Angehörigen vor möglichen Belastungen bewahren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.1989 das so genannte Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Anspruch auf Sterbegeld haben demnach nur noch diejenigen, die schon vor dem 01.01.1989 Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Für diese "Alt-Versicherten" beträgt das Sterbegeld 2.100 DM, für Mitversicherte Ehepartner die Hälfte - Beträge die für eine Bestattung in würdigem Rahmen nicht ausreichen. Und wer erst seit 1989 Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat gar keinen Anspruch auf Sterbegeld.

Eine Möglichkeit, seine Familie auf die finanziellen Folgen des eigenen Todes vorzubereiten, bietet die VICTORIA Lebensversicherung mit ihrer Sterbegeld-Police: eine Versicherung mit relativ geringen Beitragszahlungen, die bis zum Alter von 80 Jahren abgeschlossen werden kann. Die Beiträge werden maximal bis zum 85. Lebensjahr entrichtet. Danach läuft die Versicherung ohne weitere Zahlungen weiter. Bei eintreten des Todesfalls können die Hinterbliebenen mit der jeweiligen Versicherungssumme die Beerdigungskosten begleichen. Wann der Versicherungsfall eintritt, spielt für die Auszahlung des vereinbarten Kapitals keine Rolle: Die VICTORIA garantiert die Leistungen ab Vertragsabschluss. Den angehörigen können durch diese Vorgehensweise einige schwierige Entscheidungen, die sie oft unter großem Zeitdruck fällen müssen, erleichtert werden.

Möchte jemand eine Sterbegeld-Police schon in jüngeren Jahren abschließen, kann er auch eine automatische Anpassung der Leistung und damit auch des Beitrages vereinbaren. Somit wird sichergestellt, dass das im Versicherungsfall ausgezahlte Kapital dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Als zusätzliche Komponente der Sterbegeld-Police bietet die VICTORIA eine Unfalltod-Zusatzversicherung an, die dann bis zum alter von 75 Jahren gültig ist. Im Falle eines Unfalltodes würde dann beispielsweise das Doppelte des vereinbarten Todesfallkapitals ausgezahlt. Damit können die in solch einem Fall oft zusätzlich anfallenden Kosten, z.B. für eine notwendige Bergung, gedeckt werden.

Zwei Zahlenbeispiele:

Für einen Mann, der die Sterbegeld-Police im alter von 50 Jahren abschließt und der dann 25 Jahre lang monatlich 40 DM einzahlt, beträgt das garantierte Todesfallkapital 11.284 DM. Tritt der Versicherungsfall 30 Jahre nach Vertragsabschluß ein, beläuft sich die ausgezahlte Summe inklusive Gewinnanteilen auf 27.680 DM*.

Eine Frau im Alter von 60 Jahren zahlt nach Abschluss der Sterbegeld-Police 15 Jahre lang monatlich 50,32 DM. Das vereinbarte Todesfallkapital liegt in diesem Fall bei 10.000 DM. Tritt der Versicherungsfall 20 Jahre nach Vertragsabschluss ein, beträgt die ausgezahlte Summe inklusive Gewinnanteilen 17.262 DM*.

*In den Leistungen sind Gewinnanteile enthalten. Diese sind nicht garantiert.

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