StartBauenEnergiesparenBundesverband Erneuerbare Energie zu Clement-Beirat: Absichtliches Störfeuer aus dem BMWA

Bundesverband Erneuerbare Energie zu Clement-Beirat: Absichtliches Störfeuer aus dem BMWA

„Nicht überall, wo Gutachten draufsteht, ist auch Qualität drin", kommentiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. BEE-Sprecher Milan Nitzschke: „Hier ging offensichtlich politische Motivation vor wissenschaftlichen Sachverstand."

„Nicht überall, wo Gutachten draufsteht, ist auch Qualität drin", kommentiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. BEE Sprecher Milan Nitzschke: „Hier ging offensichtlich politische Motivation vor wissenschaftlichen Sachverstand." Es sei kein Geheimnis, dass das Clement-Ministerium gleich mehrere Gutachten in Auftrag gegeben habe, die das bei der Energiewirtschaft ungeliebte Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien diskreditieren sollen. Das jetzt im Spiegel lancierte Gutachten kursiere schon seit über einem Monat in Kreisen von Windkraftgegnern und Industrieverbänden. Der Veröffentlichungszeitpunkt ist aber absichtlich in die entscheidende Phase der Gesetzesberatungen im Bundestag gelegt worden", so Nitzschke.

„Dabei ist es eher peinlich, mit einem Gutachten von so minderer fachlicher Qualität aufzuwarten. Im Prinzip wird darin erklärt, dass, sobald der Emissionshandel in Kraft tritt, alle anderen klimapolitischen Maßnahmen überflüssig werden." Da der Handel aber nur einen geringen Teil der CO2-Verpflichtungen betrifft, bleibe im Gutachten offen, wie die deutschen Minderungsziele denn dann erfüllt werden sollen. Laut BEE gehe das nur mit Hilfe der Förderung erneuerbarer Energien. Nitzschke: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das international effektivste Instrument zum Ersatz von klimaschädlichen Energieträgern durch klimafreundliche Energien. Den Energiebossen gefällt das natürlich nicht, weil sie wie bisher Kohle und Gas verbrennen wollen."

Zudem klammere das Gutachten die weiteren Zielsetzungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes völlig aus. „Verringerung von Energieimporten, Einbeziehung externer Kosten, Weiterentwicklung innovativer Technologien. Zu all dem verliert das Gutachten des Clement-Beirates kein Wort", so Nitzschke.

Im Gutachten würden weitere Fehler gemacht. So werde behauptet, die Vergütungen für Strom aus erneuerbare Energien würden steigen. Nitzschke: „Hätte der Gutachter Ahnung von der Materie, wüsste er, dass die Vergütungssätze per Gesetz degressiv vorgegeben sind. Die Vergütungen sinken also. Noch mehr sinkt aber die Belastung der Stromverbraucher. Denn diese zahlen nur die Differenz zwischen dem Preis für erneuerbare Energien und dem seit Monaten steigenden Preis für konventionellen Strom." Außerdem werde im Gutachten behauptet, die Förderung erneuerbarer Energien würde Teile der Industrie zwingen, wegen höherer Stromkosten ins Ausland zu gehen. „Offensichtlich kennt der Gutachter die Härtefallregelung im Gesetz nicht. Oder doch, denn interessanterweise wird an anderer Stelle des Gutachtens gesagt, die Unternehmen würden zukünftig wegen des Emissionshandels abwandern."

Außer Acht bleibe im gesamten Gutachten ein wichtiger Vorteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nitzschke: „Die Förderung erneuerbarer Energien schafft Arbeitsplätze und Innovationsimpulse im eigenen Land. Wenn es nach dem Willen der Industrie ginge, dann würden beim internationalen Emissionshandel die wichtigsten Investitionen im Ausland getätigt und die Zukunftstechnologien wandern aus unserem Land ab."

www.bee-ev.de

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