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Energiepass für Wohngebäude

Regelungen ab 2009

Ab Januar 2009 müssen Eigentümer von nach 1965 errichteten Wohngebäuden dem Kauf- oder Miet-Interessenten einen Energiepass vorlegen können. Für ältere Gebäude gilt dies bereits seit Juli 2008. Wie können sich Wohnungseigentümer optimal darauf vorbereiten?

Zunächst ist die Frage zu klären, ob man überhaupt betroffen.

Wer benötigt keinen Energieausweis?

Für folgende Gebäude benötigt man keinen Energieausweis:

– Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren;

– Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind;

– Baudenkmäler.

Für alle anderen Wohngebäude ist ein Energieausweis erforderlich.


Wann ist ein Energie-ausweis erforderlich?

Eigentümer von Wohngebäuden benötigen in folgenden Fällen einen Energiepass oder Energieausweis:

– beim Neubau eines Gebäudes

– bei fast allen größeren bauli-chen Veränderungen

– bei Verkauf, Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung oder Neu-Leasing eines Gebäudes.

Für eigengenutzte Immobilien, bei denen keine baulichen Verände-rungen vorgenommen werden, sind keine Energieausweise erforderlich. Bestehende Mietverhältnisse sind ebenfalls nicht betroffen.

Welches Ziel verfolgt der Energiepass?

Auf der Basis der ermittelten Daten sollen dem Wohnungseigentümer Vorschläge für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz gemacht werden. Der Wohnungs-besitzer kann die Modernisierungsempfehlungen umsetzen, er ist dazu aber nicht gezwungen. In der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es „lediglich“ Nachrüstpflichten für über 30 Jahre alte Heizungs- und Klimaanlagen.

Zwei Arten von Ener-giepässen



Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten müssen die bedarfsorientierte Va-riante nehmen. Für den verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Ver-brauchswerte für Heizenergie und Strom in den letzten drei Jahren ermittelt und den jeweiligen Vergleichswerten der Gebäudekategorie gegenübergestellt. Diese Variante ist meist erheblich preisgünstiger, jedoch weniger aussagekräftig.

Fachlich fundierte exakte Aussagen über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz sind nur mit der zweiten Methode, dem bedarfsorientierten Energieausweis möglich. Er basiert auf der DIN V 18599, die auf den renommierten Bauphysiker Gerd Hauser zurückgeht. Er leitet das Fraunhofer-Institut für Bauphysik und ist Professor an der TU München.

Bei Neubau, Umbau und bei Ge-bäuden mit maximal vier Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen besteht Wahlmöglichkeit.


Wie kann man Kosten beim Energiepass sparen?

Aus alten Akten folgende Daten heraussucht, spart Kosten:

-Komplette Strom-, Öl- u Gas-rechnungen von 3 Jahren;

– Gebäudepläne mit Datum;  Dicke und Güte von Fens-tern, Wänden und Türen;

– Schornsteinfegerprotokolle, Baujahr, Hersteller, Typ, Leis-tung sowie Wartungsnachweise von Heizungs- und Klimaanlagen.

 Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) senken die Kosten für Energiesparmaßnahmen.

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