StartBauenEnergiesparenJe kleiner die Zahl, desto besser der Zinssatz

Je kleiner die Zahl, desto besser der Zinssatz

Neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden

 Lange lag sie in aller Munde, seit dem 1. Oktober 2009 ist es so weit: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) geht an den Start. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden um etwa 30 Prozent verschärft, um den Jahresprimärenergiebedarf von Neu- und bestehenden Altbauten weiter zu senken. Um den neuen Richtlinien gerecht zu werden, mussten auch die Förderprogramme angepasst werden. Bau- und Sanierungswillige können sich weiterhin an Förderstandards orientieren, um finanzielle Unterstützung für die Realisierung von Energiesparmaßnahmen zu erhalten

Die im April von der KfW Bankengruppe eingeführten „KfW-Effizienzhäuser“ dienen auch weiterhin dazu, der Energieeffizienz von Gebäuden einen Namen zu geben. Die drei bekannten Standards „KfW-Effizienzhaus 100“, „70“ und „55“ wird es auch in Zukunft geben. Doch die Zahl, die in Prozent angibt, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem „normalen“ Neubau ist, wird den neuen energetischen Anforderungen angepasst. Was ehemals das „KfW-Effizienzhaus 55“ war, entspricht nun durch die 30-prozentige Steigerung der Anforderungen dem „KfW-Effizienzhaus 70“. Und das ehemalige „KfW-Effizienzhaus 70“ ist analog dazu nun das neue „KfW-Effizienzhaus 100“. Ab Oktober gibt es insgesamt sechs Förderstufen. Der Zusatz „85“ stellt dabei den neuen Standard in der Sanierung und den Einstiegsstandard bei Neubauten dar. „55“ ist der neue Spitzenstandard bei Neubauten. „KfW-Effizienzhaus 115“ sowie auch die bis 30. Juni 2010 befristete Förderstufe „130“ beziehen sich auf Altbauten. Bei allen Effizienzhäusern bleiben die Förderkonditionen ab Oktober bestehen. Dabei gilt wie in der Vergangenheit: je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz des Gebäudes. Die neuen Richtlinien werden gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Förderung von Einzelmaßnahmen haben. Mit Blick auf die EnEV 2009 werden diese geprüft und nach Notwendigkeit moderat angepasst. Anträge im Rahmen der neuen Bestimmungen können ab sofort gestellt werden. Bis zum Jahresende werden auch noch die Anträge nach EnEV 2007 akzeptiert.

Weitere Informationen unter www.kfw.de.

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