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Finanzielle Förderung

Förderprogramme für Energieeffiziente Altbausanierung

Nicht nur das am 7. Juli wieder aufgenommene Marktanreizprogramm gewährt Finanzierungshilfen bei der Altbausanierung.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert über das sogenannte Marktanreizprogramm (MAP) den Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert wurden etwa solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel oder effiziente Wärmepumpen Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Programm vorübergehend gestoppt. Jetzt wurde diese Sperre der Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben. Ab dem 12. Juli können wieder Anträge gestellt werden  Es wird allerdings damit gerechnet, dass die Fördermittel rasch aufgebraucht sein werden.

Doch auch die KfW fördert die Energieeffiziente Sanierung. „Entscheidet sich der Hausbesitzer für einen neuen, effizienteren Öl- oder Gasbrennwertkessel oder für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, ist die KfW zuständig“, sagt Hermann Dannecker, vom Deutschen Energieberater- Netzwerk (DEN). „Die Fördermittel aus dem Programm ‚Energieeffizient sanieren‘ stehen als Kredit oder für Ein- und Zweifamilienhäuser auch als Zuschuss zur Verfügung.“

Über dieses KfW-Programm werden auch alle Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, also die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie der Austausch der Fenster. „Wird eine umfassende Sanierung des Altbaus hin zu einem KfW-Effizienzhaus durchgeführt und nicht nur Einzelmaßnahmen umgesetzt, fördert die KfW sogar den Einsatz erneuerbarer Energien“, so Hermann Dannecker.

Die Konditionen des KfW-Programms richten sich nach dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen. Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung ist, desto höher ist die Förderung. So erhält der Hausbesitzer für Einzelmaßnahmen fünf Prozent der Investitionssumme als Zuschuss. Bei einer

umfassenden Sanierung hin zum KfW-Effizienzhaus 100 sind es bereits zehn Prozent, also ein Zuschuss bis zu 7.500 Euro pro Wohnung. Der Kredit beträgt bis zu 75.000 Euro. Auch der Tilgungszuschuss richtet sich danach, wie effizient das sanierte Gebäude ist.

Zusätzlich zu den Förderprogrammen vom Bund gibt es auch Landes- und Kommunale Förderprogramme – Auskunft hierzu geben das jeweilige Land und die Kommune.

Vorsicht: In jedem Fall sollte vor dem Austausch einer Heizanlagedas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bedacht werden. Es schreibt vor, dass neu installierte Heizungen einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Die Höhe ist dabei abhängig von der Art der genutzten erneuerbaren Energie.

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