Unter Wasser

Überschwemmungen können jeden treffen

Wenn es um Hochwasser oder Überschwemmung geht, haben die meisten Menschen die Bilder von Rhein- und Moselhochwasser oder von der „Oderflut“ vor Augen. Mittlerweile sind jedoch unwetterartige Regenfälle für etwa die Hälfte aller Überschwemmungsschäden verantwortlich. Selbst wenn weit und breit kein Gewässer in der Nähe ist, können plötzlich starke Regenfälle in kürzester Zeit ganze Straßen, Keller und Garagen überfluten.

So geschehen beispielsweise am 21.07.2007  im bayerischen Poxdorf: Innerhalb von nur sechs Stunden 160 Liter Regen pro Quadratmeter – – mehr als doppelt so viel wie sonst im ganzen Monat. Nach kurzer Zeit waren in der Region Poxdorf über 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100 Millionen Euro. In Poxdorf hatte niemand mit solchen Überschwemmungen gerechnet.

Eine Untersuchung der Münchener Rück aus dem Jahr 2009 zeigt jedoch: Die Anzahl der Schäden, die sich auf Unwetterereignisse zurückführen lassen, haben in Deutschland in den letzten 30 Jahren deutlich zugenommen. Ein Fünftel der im Rahmen der Untersuchung ausgewerteten Schäden wurden von Überschwemmungen verursacht. Tatsächlich ist die Gefahr, Opfer eines Hochwassers oder Starkregens zu werden etwa doppelt so hoch wie die Gefahr eines Brandes.

Einen Versicherungsschutz gegen Hochwasserschäden haben allerdings die wenigsten, denn die Hausratversicherung greift nur, wenn sie ergänzend auch eine Elementarschadensversicherung enthält. Als Elementarschäden gelten dabei neben durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregenfälle verursachten Schäden auch all jene Schäden, die durch Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch hervorgerufen werden.

Die entsprechende Versicherung kommt für Reparaturkosten an versichertem Haupthaus und sämtlichen Nebengebäuden (etwa Schuppen oder Garage) auf dem Grundstück auf. Sollten Trockenlegung und Reparatur/Sanierng nicht weiterhelfen/nicht sinnvoll möglich sein, zahlt die Versicherung auch Abriss, Abtransport des Bauschutts, Mietausfälle und den Neubau eines gleichwertigen Hauses.

Nicht enthalten in der Elementarschadenversicherung sind allerdings Schäden am Hausrat. Hier ist wiederum eine Ergänzung zur normalen Hausrat-Versicherung notwendig. Die übernimmt dann sämtliche Kosten, die bei einer Überschwemmung oder einem Rückstau in der Kanalisation entstehen, also Reparaturkosten am Hausrat, oder, bei kompletter Zerstörung, die  Wiederbeschaffungskosten.

Wichtig:

Damit die Hausratversicherung schnell und unkompliziert zahlt, empfiehlt es sich, Kaufbelege großer Anschaffungen wie Möbel und Elektrogeräte sorgfältig aufzuheben, selbst wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Darüberhinaus sollte in regelmäßigen Abständen die Einrichtung fotografiert werden. Nach einem Unwetter können dann zum Vergleich auch die Schäden mit Fotos dokumentiert werden. Je schneller und vollständiger die Schadenmeldung ist, desto eher bekommt man seinen Schaden ersetzt!

Mit oder ohne Versicherung sollte man darauf achten, dass die eigenen vier Wände durch den Einbau einer sogenannten Rückstausicherung vor einem Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Ein solcher Rückstau entsteht, wenn bei Starkregen die Kanalisation überlastet ist und das Wasser von der Kanalisation durch die Abwasserleitung zurück in Richtung Haus gedrückt. Die Folge: Der Keller läuft von unten voll. In manchen Bundesländern ist eine Rückstau-Sicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Sollten Immobilienbesitzern in den entsprechenden Bundesländern keine Sicherung eingebaut haben, droht bei einem Rückstau nicht nur juristischer Ärger. Auch die  Versicherungen, so vorhanden, werden sich in einem solchen Fall weigern, die durch den Rückstau entstandenen Kosten zu tragen.

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